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	<title>Versicherheit</title>
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	<description>Aktuelle Versicherungs-News</description>
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		<title>BVerfG-Urteil: Solarien-Verbot f&#252;r Minderj&#228;hrige bleibt bestehen!</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/24/bverfg-urteil-solarien-verbot-fur-minderjahrige-bleibt-bestehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 14:35:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Verfassungsrecht Wer noch nicht vollj&#228;hrig ist, darf kein Solarium besuchen. Diese gesetzliche Regelung bezweckt den Schutz Minderj&#228;hriger vor Hautkrebs. Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde einer Minderj&#228;hrigen wurde jetzt der D.A.S. zufolge vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. BVerfG, Az. 1 BvR 2007/10 Hintergrundinformation: Seit 2009 verbietet das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, dass Sonnenstudio-Betreiber Minderj&#228;hrige auf ihre Sonnenb&#228;nke lassen. Hintergrund ist, dass nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr einer Hautkrebserkrankung besonders stark ansteigt, wenn ein Mensch &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/24/bverfg-urteil-solarien-verbot-fur-minderjahrige-bleibt-bestehen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verfassungsrecht</p>
<p>Wer noch nicht vollj&#228;hrig ist, darf kein Solarium besuchen. Diese gesetzliche Regelung bezweckt den Schutz Minderj&#228;hriger vor Hautkrebs. Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde einer Minderj&#228;hrigen wurde jetzt der D.A.S. zufolge vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.<br />
BVerfG, Az. 1 BvR 2007/10</p>
<p>Hintergrundinformation:<br />
Seit 2009 verbietet das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, dass Sonnenstudio-Betreiber Minderj&#228;hrige auf ihre Sonnenb&#228;nke lassen. Hintergrund ist, dass nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr einer Hautkrebserkrankung besonders stark ansteigt, wenn ein Mensch schon in jungen Jahren gro&#223;en Dosierungen von UV-Strahlung ausgesetzt wird.<br />
Der Fall: Ein im Juni 1994 geborenes M&#228;dchen hatte Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung eingelegt. Sie war begeisterte Benutzerin von Sonnenstudios. Ihrer Meinung nach wurde durch das Verbot ihre durch das Grundgesetz garantierte allgemeine Handlungsfreiheit eingeschr&#228;nkt. Auch ihre Eltern sahen ihre Rechte eingeschr&#228;nkt – schlie&#223;lich w&#252;rde ihnen das Gesetz die M&#246;glichkeit nehmen, ihrer Tochter den Solariumsbesuch zu erlauben. Damit w&#252;rde in ihr Erziehungsrecht eingegriffen, das ebenfalls im Grundgesetz garantiert werde. Auch ein Solariumsbetreiber beteiligte sich am Verfahren – er r&#252;gte die Verletzung seiner Berufsfreiheit. Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hielt nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Gesetz f&#252;r verfassungsgem&#228;&#223;. Zwar k&#246;nne das Solarienverbot f&#252;r Minderj&#228;hrige als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit angesehen werden &#8211; dieser verfolge aber ein legitimes Ziel und sei gerechtfertigt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belege die Gefahren durch UV-Strahlung und das davon ausgehende Hautkrebsrisiko. Der Schutz junger Menschen sei ein auch vom Grundgesetz hoch eingestuftes Anliegen. Das Verbot sei geeignet, einen besseren Gesundheitsschutz f&#252;r Jugendliche zu gew&#228;hrleisten und sei nicht unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Den Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern sah das Gericht als gering an. Die Berufsfreiheit des Betreibers sei nicht verletzt, da nur eine bestimmte Kundengruppe zeitlich begrenzt von der Nutzung ausgeschlossen sei.<br />
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011, Az. 1 BvR 2007/10</p>
<p>Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.</p>
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		<title>&#8220;Au Backe – Zahnbehandlungen k&#246;nnen ein Verm&#246;gen kosten&#8221; – Expertengespr&#228;ch der ERGO Versicherungsgruppe</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 14:34:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sch&#246;nes L&#228;cheln ist so etwas wie die Visitenkarte eines Menschen. Gesunde Z&#228;hne gelten als Merkmal eines gepflegten Erscheinungsbildes und tragen erheblich zur Lebensqualit&#228;t bei. Doch ein makelloses Gebiss wird immer mehr zum Luxus, denn f&#252;r Kronen, Br&#252;cken und Implantate fallen mitunter Tausende von Euro an. Die Kassen bezahlen seit einigen Jahren nur noch einen Zuschuss, der oft nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann man sich vor hohen Zuzahlungen sch&#252;tzen. F&#252;r wen sich ein solcher &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/24/au-backe-zahnbehandlungen-konnen-ein-vermogen-kosten-expertengesprach-der-ergo-versicherungsgruppe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sch&#246;nes L&#228;cheln ist so etwas wie die Visitenkarte eines Menschen. Gesunde Z&#228;hne gelten als Merkmal eines gepflegten Erscheinungsbildes und tragen erheblich zur Lebensqualit&#228;t bei. Doch ein makelloses Gebiss wird immer mehr zum Luxus, denn f&#252;r Kronen, Br&#252;cken und Implantate fallen mitunter Tausende von Euro an. Die Kassen bezahlen seit einigen Jahren nur noch einen Zuschuss, der oft nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann man sich vor hohen Zuzahlungen sch&#252;tzen. F&#252;r wen sich ein solcher Vertrag lohnt, erkl&#228;rt Dr. Wolfgang Reuter, Experte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung.</p>
<p>Mit der Gesundheitsreform 2005 ist die Selbstbeteiligung bei zahn&#228;rztlichen Behandlungen deutlich gestiegen. Was zahlen die Kassen &#252;berhaupt noch?<br />
Seit 2005 zahlen die Kassen f&#252;r Zahnersatz keinen prozentualen Anteil mehr, sondern einen festen Zuschuss, der rund die H&#228;lfte der so genannten „Regelversorgung“ abdeckt. Den Rest muss der Versicherte selbst tragen. So bezahlt die Kasse zwar die reinen Kontrollbesuche; und auch das Entfernen von Karies und einfache Zahnsteinentfernung (ein Mal j&#228;hrlich) sowie Wurzel- oder Zahnfleischbehandlungen werden meist voll &#252;bernommen. Doch schon bei einer n&#246;tigen F&#252;llung k&#246;nnen f&#252;r den Patienten erhebliche Kosten entstehen: Denn w&#228;hrend eine Amalgam-F&#252;llung den Patienten noch immer nichts kostet, muss er f&#252;r ein Gold-Inlay h&#228;ufig bis zu 500 Euro zuzahlen, f&#252;r die Keramikvariante unter Umst&#228;nden sogar noch mehr. Auch bei einer Krone f&#228;llt eine deutliche Finanzierungsl&#252;cke an: Die Kassen schie&#223;en in diesem Fall rund 150 Euro zu. Tats&#228;chlich kostet eine hochwertige Krone aber bis zu 1.000 Euro. Der Versicherte hat so zwar weiterhin grunds&#228;tzlich die freie Wahl: Einfache Br&#252;cke oder edles Implantat, Krone aus Metall, Gold, mit oder ohne Keramik-&#220;berzug. Die Kasse aber leistet immer nur denselben Zuschuss. Das hei&#223;t: Wer bessere Qualit&#228;t will, muss entsprechend tiefer in die eigene Tasche greifen.</p>
<p>Gelten bei Kindern dieselben Regeln? Oder &#252;bernehmen die Kassen bei Minderj&#228;hrigen noch weitere Leistungen?<br />
Grunds&#228;tzlich gelten f&#252;r Kinder dieselben Regeln wie f&#252;r Erwachsene. Bei einem Loch im Milchzahn gibt es demnach grunds&#228;tzlich folgende zwei M&#246;glichkeiten: Entweder man entscheidet sich f&#252;r eine Standardf&#252;llung, die von der Kasse &#252;bernommen wird; oder es soll eine hochwertigere Kunststofff&#252;llung sein – dann allerdings mit Zuzahlung. Eine private Zusatzversicherung kann sich also auch schon f&#252;r Kinder lohnen. Es ist aber richtig, dass die gesetzlichen Kassen bei Minderj&#228;hrigen einige Sonderbehandlungen &#252;bernehmen: So k&#246;nnen sie bei schwerwiegenderen Indikationen kieferorthop&#228;disch behandelt werden. Zudem haben sie Anspruch auf prophylaktische Leistungen: Zum Beispiel eine Versiegelung der kariesanf&#228;lligen Backenz&#228;hne, eine Fluoridierung zur Kr&#228;ftigung des Zahnschmelzes sowie wiederholte Mundhygiene-Unterweisungen.</p>
<p>Ab welchem Alter ist es sinnvoll, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschlie&#223;en?<br />
Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich f&#252;r jeden, der mehr als eine Mindestversorgung beim Zahnarzt will. Vor allem wenn teure Prothesen oder Implantate n&#246;tig sind, macht sich ein solcher Zusatzvertrag schnell bezahlt: Damit l&#228;sst sich die Finanzierungsl&#252;cke schlie&#223;en, sodass der Patient nur noch eine geringe Zuzahlung leisten muss. Je nach Tarif werden von einer privaten Zusatzversicherung bis zu 90 Prozent der Kosten f&#252;r Zahnersatz, Kronen oder Implantate und bis zu 100 Prozent f&#252;r eine Zahnbehandlung erstattet. Wer auf diesen Schutz nicht verzichten will, sollte m&#246;glichst fr&#252;h eine solche Zusatzversicherung abschlie&#223;en. Am besten ab Geburt und nicht erst, wenn die erste „Gro&#223;baustelle“ im Gebiss anf&#228;llt. Denn f&#252;r bereits eingetretene Sch&#228;den, geplante oder angefangene Behandlungen muss der Versicherer nicht aufkommen und Fehlbildungen der Kiefer k&#246;nnen schon auftreten, bevor der erste Zahn zu sehen ist. Au&#223;erdem spielen Krankengeschichte und Alter des Versicherten bei der Berechnung der Beitragsh&#246;he eine Rolle. Zudem k&#246;nnen die Versicherer Risikozuschl&#228;ge erheben.</p>
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		<title>ERGO Verbraucherinformation &#8220;&#220;berwintern im S&#252;den&#8221;</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/23/ergo-verbraucherinformation-uberwintern-im-suden/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 14:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Was pensionierte „Zugv&#246;gel“ beachten sollten Viele Deutsche entfliehen in der kalten Jahreszeit den heimatlichen Minusgraden – und tanken Sonne in s&#252;dlichen Gefilden wie Spanien, der T&#252;rkei oder &#196;gypten. Gerade Rentner g&#246;nnen sich im Winter dabei gerne auch mal einen l&#228;ngeren Aufenthalt im sonnenverw&#246;hnten Ausland: Etwa 50.000 dieser pensionierten „Zugv&#246;gel“ sind es mittlerweile allj&#228;hrlich. Doch ein langer Urlaub erfordert auch eine gr&#252;ndliche Vorbereitung. Was es in Sachen „Versicherungsschutz“ zu beachten gilt, wei&#223; Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung). Viele &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/23/ergo-verbraucherinformation-uberwintern-im-suden/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was pensionierte „Zugv&#246;gel“ beachten sollten</p>
<p>Viele Deutsche entfliehen in der kalten Jahreszeit den heimatlichen Minusgraden – und tanken Sonne in s&#252;dlichen Gefilden wie Spanien, der T&#252;rkei oder &#196;gypten. Gerade Rentner g&#246;nnen sich im Winter dabei gerne auch mal einen l&#228;ngeren Aufenthalt im sonnenverw&#246;hnten Ausland: Etwa 50.000 dieser pensionierten „Zugv&#246;gel“ sind es mittlerweile allj&#228;hrlich. Doch ein langer Urlaub erfordert auch eine gr&#252;ndliche Vorbereitung. Was es in Sachen „Versicherungsschutz“ zu beachten gilt, wei&#223; Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung).</p>
<p>Viele Urlaubsparadiese, die im Juli und August bis aufs letzte Hotelbett ausgebucht sind, k&#228;mpfen im Winter um zahlende Ferieng&#228;ste. Daher ist ein ausgedehnter Urlaub auf Teneriffa oder in Antalya gerade in den Wintermonaten besonders preiswert. Eine willkommene Gelegenheit f&#252;r „winterfl&#252;chtige“ Rentner: Sie sind meist ungebunden und haben keine beruflichen Verpflichtungen, die einen l&#228;ngeren Aufenthalt im Ausland unm&#246;glich machen w&#252;rden. Auch Reiseveranstalter haben dies erkannt und bieten spezielle Seniorenreisen an.</p>
<p>Reisevorbereitungen fr&#252;hzeitig beginnen<br />
Sobald das Reiseziel feststeht, k&#246;nnen sich winterm&#252;de Senioren an die Vorbereitungen machen. „Zuallererst sollten sich Langzeiturlauber informieren, ob es im Zielland besondere Einreisebestimmungen gibt. Oft muss der Reisepass noch f&#252;r einen bestimmten Zeitraum g&#252;ltig sein oder ein vorl&#228;ufiger Personalausweis wird nicht anerkannt“, wei&#223; ERV Expertin Esther Grafwallner. „Wer sich nicht rechtzeitig um alle Dokumente k&#252;mmert, steht am Zielflughafen unter Umst&#228;nden vor verschlossenen Drehkreuzen.“ Ebenso nicht zu vergessen sind die medizinischen Vorbereitungen. Gerade in s&#252;dlichen L&#228;ndern besteht erh&#246;hte Gefahr, sich mit exotischen Keimen anzustecken. Winterurlauber sollten daher an einen l&#228;nderspezifischen Impfschutz denken – und auch die Reiseapotheke mit den richtigen Medikamenten best&#252;cken.</p>
<p>Haus und Hof „reisefest“ machen<br />
W&#228;hrend des langen Aufenthalts im S&#252;den geht das Leben zu Hause nat&#252;rlich weiter. Winterurlauber sollten sich daher um alles Wichtige f&#252;r die n&#228;chsten Monate k&#252;mmern, empfiehlt Esther Grafwallner: „Dazu geh&#246;ren laufende Verpflichtungen wie etwa Mietzahlungen. Auch Zeitungsabonnements sollten abbestellt und die Post unter Umst&#228;nden umgeleitet werden.“ Zus&#228;tzlich sollte man eine Vertrauensperson benennen, die sich – mit einer Vollmacht ausgestattet – im Notfall um wichtige Angelegenheiten in der Heimat k&#252;mmern kann. Dokumente wie P&#228;sse oder den F&#252;hrerschein kopiert man am besten und hinterlegt sie zu Hause. Und nat&#252;rlich sollte die Vertrauensperson die Urlaubsadresse sowie die Telefonnummer der Verreisten kennen. Nicht zuletzt sollten Winterm&#252;de ihre Versicherung &#252;ber den Auslandsaufenthalt informieren, etwa wenn sie eine Hausratpolice besitzen: „Bleibt die Wohnung zu Hause mehrere Monate unbewohnt, kann der Versicherungsschutz erl&#246;schen. Eine kurze Nachfrage bei der Versicherung gibt Aufschluss dar&#252;ber, wie dies im Einzelfall geregelt ist“, r&#228;t die ERV Expertin.</p>
<p>Sicher bis zur Abreise<br />
Gerade bei einer l&#228;ngeren und teuren Reise geh&#246;rt der Abschluss eines passenden Versicherungsschutzes unbedingt zur Urlaubsvorbereitung. „Eine Reiser&#252;cktrittsversicherung ist ein absolutes Muss“, so Esther Grafwallner. „Denn ein monatelanger Winterurlaub im Ausland wird in der Regel von langer Hand geplant – und kostet eine Menge Geld. Kann die Reise nicht angetreten werden, etwa wegen Krankheit, bleibt man ohne Versicherungsschutz auf einem Gro&#223;teil der Stornokosten sitzen.“ Eine Reiser&#252;cktrittsversicherung &#252;bernimmt diese und sichert so zumindest den finanziellen Schaden ab.</p>
<p>Auf alles vorbereitet sein im Ausland<br />
Sollte hingegen w&#228;hrend des Auslandsaufenthalts etwas passieren, das den Winterurlauber zur Heimreise zwingt, erstattet eine Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Leistungen: beispielsweise das bereits bezahlte Hotelzimmer. „Gerade in L&#228;ndern mit ungewohntem Klima und schlechteren Hygienebedingungen als in Deutschland kann es schnell passieren, dass die Reise unerwartet endet“, so die ERV Expertin. Besonders wichtig ist eine Reisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen f&#252;r medizinische Behandlungen nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialabkommen besteht – und auch dann nur in H&#246;he der deutschen Regels&#228;tze. In vielen Urlaubsl&#228;ndern m&#252;ssen Arzt- und Klinikkosten sogar komplett aus der eigenen Reisekasse bezahlt werden – was in die Zehntausende gehen kann. Eine zus&#228;tzliche Auslandskrankenversicherung hingegen leistet weltweit, wenn der Urlauber station&#228;r oder ambulant behandelt werden muss oder sogar ein R&#252;cktransport in die Heimat vonn&#246;ten ist. „Im S&#252;den &#220;berwinternde sollten sicherstellen, dass die Reisekrankenversicherung f&#252;r die gesamte Reisedauer gilt“, wei&#223; Esther Grafwallner. Manche Versicherer, etwa die ERV, bieten alle wichtigen Reiseversicherungen &#252;brigens zusammen im Paket an. So sind Langzeiturlauber gegen alle Widrigkeiten gesch&#252;tzt und k&#246;nnen den Winter unter Sonne und Palmen ohne Sorgen genie&#223;en.</p>
<p>Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.</p>
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		<item>
		<title>Dr. Thomas Buberl wird neuer Vorstandsvorsitzender der AXA Konzern AG</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 20:56:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Axa]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat Dr. Thomas Buberl (38) vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin zum k&#252;nftigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Frank Keuper an, der sich nach einer erfolgreichen Karriere in den Ruhestand verabschiedet. Dr. Thomas Buberl ist derzeit Chief Executive Officer (CEO) von Zurich Financial Services, Schweiz. Vor seinem Eintritt bei Zurich war er Mitglied der Gesch&#228;ftsleitung bei Winterthur in der Schweiz, zun&#228;chst als Chief Operating Officer, sp&#228;ter als Leiter Distribution &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/16/dr-thomas-buberl-wird-neuer-vorstandsvorsitzender-der-axa-konzern-ag/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat Dr. Thomas Buberl (38) vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin zum k&#252;nftigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Frank Keuper an, der sich nach einer erfolgreichen Karriere in den Ruhestand verabschiedet.</p>
<p>Dr. Thomas Buberl ist derzeit Chief Executive Officer (CEO) von Zurich Financial Services, Schweiz. Vor seinem Eintritt bei Zurich war er Mitglied der Gesch&#228;ftsleitung bei Winterthur in der Schweiz, zun&#228;chst als Chief Operating Officer, sp&#228;ter als Leiter Distribution &amp; Marketing. Davor arbeitete er bei der Boston Consulting Group als Berater im Bereich Banken und Versicherungen in Deutschland und im Ausland.</p>
<p>Er ist in Wuppertal aufgewachsen und hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU in Koblenz absolviert. Im Jahr 1998 erwarb er einen Master of Business Administration an der Lancaster University (UK) und promovierte im Jahr 2001 an der Universit&#228;t St. Gallen in Kapitalmarkttheorie. In 2008 wurde er zum Young Global Leader durch das World Economic Forum ernannt.</p>
<p>Dr. Thomas Buberl &#252;bernimmt s&#228;mtliche Kompetenzen und die Verantwortung f&#252;r den deutschen Konzern von Dr. Frank Keuper. Zudem wird er Mitglied des Executive Committee der AXA Gruppe.</p>
<p>Dr. Frank Keuper ist seit 1994 als Vorstand f&#252;r AXA und verschiedene Vorg&#228;ngergesellschaften des heutigen Konzerns t&#228;tig. Im Zuge der Fusion mit der DBV-Winterthur im Jahre 2007, deren Vorsitz er damals innehatte, wurde Keuper zum Vorsitzenden des Vorstandes der AXA Konzern AG bestellt.</p>
<p>Jacques de Vaucleroy, Vorsitzender des Aufsichtsrates: &#8220;Dr. Frank Keuper hat die deutsche AXA &#252;ber viele Jahre gepr&#228;gt und zu einem der f&#252;hrenden, anerkannten und erfolgreichen Versicherer in Deutschland geformt. Beispielhaft daf&#252;r ist die unter seiner F&#252;hrung &#252;berzeugend gelungene Fusion von AXA und DBV-Winterthur, bei der er schon fr&#252;h die entscheidenden Weichen gestellt und den Konzern strategisch f&#252;r die Zukunft ausgerichtet hat. Ich danke Herrn Dr. Keuper ausdr&#252;cklich f&#252;r seine Verdienste und w&#252;nsche ihm alles Gute f&#252;r seinen weiteren Lebensweg&#8221;.</p>
<p>&#8220;Mit Dr. Thomas Buberl haben wir eine dynamische F&#252;hrungspers&#246;nlichkeit gewinnen k&#246;nnen, die &#252;ber internationale Erfahrung im Management von Versicherungskonzernen verf&#252;gt. Ich bin &#252;berzeugt, dass er die deutsche AXA mit seinem Marktverst&#228;ndnis, F&#252;hrungsqualit&#228;t und Leidenschaft erfolgreich in die Zukunft f&#252;hren wird&#8221;, sagt Jacques de Vaucleroy.</p>
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		<item>
		<title>ERGO Verbraucherinformation &#8220;F&#252;r ein Leben ohne Krebs: Vorsorgeuntersuchungen&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 20:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherheit.de/?p=3253</guid>
		<description><![CDATA[Empfohlene Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 450.000 Menschen an Krebs, &#252;ber 200.000 sterben daran. Sch&#228;tzungen zufolge k&#246;nnte die Zahl der Krebserkrankungen bis 2030 um weitere 50 Prozent steigen – und das nicht nur, weil die Menschen immer &#228;lter werden: Noch immer geht nur jede zweite Frau regelm&#228;&#223;ig zur Fr&#252;herkennung. Beim „starken“ Geschlecht sieht die Bilanz noch schlechter aus: Nur jeder sechste Mann begibt sich zur Krebsvorsorge. Dabei lassen sich viele Tumoren nur heilen, wenn sie fr&#252;hzeitig &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/16/ergo-verbraucherinformation-fur-ein-leben-ohne-krebs-vorsorgeuntersuchungen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Empfohlene Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung</p>
<p>Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 450.000 Menschen an Krebs, &#252;ber 200.000 sterben daran. Sch&#228;tzungen zufolge k&#246;nnte die Zahl der Krebserkrankungen bis 2030 um weitere 50 Prozent steigen – und das nicht nur, weil die Menschen immer &#228;lter werden: Noch immer geht nur jede zweite Frau regelm&#228;&#223;ig zur Fr&#252;herkennung. Beim „starken“ Geschlecht sieht die Bilanz noch schlechter aus: Nur jeder sechste Mann begibt sich zur Krebsvorsorge. Dabei lassen sich viele Tumoren nur heilen, wenn sie fr&#252;hzeitig erkannt werden. Regelm&#228;&#223;ige Vorsorgeuntersuchungen k&#246;nnen das Krebsrisiko daher erheblich senken. Welche Untersuchungen in welchem Alter wichtig sind, wei&#223; Medizin-Experte Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung.</p>
<p>Krebs ist eine heimt&#252;ckische Krankheit. Denn ganz am Anfang verursacht Krebs keine Schmerzen und zeigt auch sonst kaum Symptome. „Das macht die Krankheit so bedrohlich“, erkl&#228;rt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Meist bleibt sie genau in dem Stadium unerkannt, in dem sie noch gut heilbar w&#228;re – mit fatalen Folgen.“ Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Krankheiten in Deutschland die Todesursache Nummer eins. Nach Ansicht der Deutschen Krebsgesellschaft w&#228;re ein Drittel der Erkrankungen durch bessere Pr&#228;vention vermeidbar. Doch viele Menschen verdr&#228;ngen die Risiken. „Wer die empfohlenen Untersuchungen vor sich herschiebt erh&#246;ht die Gefahr, dass ein Tumor nicht rechtzeitig erkannt wird“, betont Dr. Wolfgang Reuter. „Denn je fr&#252;her b&#246;sartige Ver&#228;nderungen der Zellen bemerkt werden, umso besser sind die Heilungschancen.“</p>
<p>Regelm&#228;&#223;ige Fr&#252;herkennung bei Frauen<br />
Gesetzliche sowie private Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein umfangreiches Programm zur Krebsfr&#252;herkennung an. So sollten sich junge Frauen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr einmal im Jahr beim Frauenarzt einer Fr&#252;herkennungsuntersuchung im Genitalbereich und dem Unterleib unterziehen. „Der Gyn&#228;kologe kann dabei auch Krebsvorstufen feststellen“, erkl&#228;rt der erfahrene DKV Mediziner. „Denn wenn die Behandlung rechtzeitig einsetzt, entsteht in vielen F&#228;llen erst gar kein Krebs.“ Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr empfiehlt sich zus&#228;tzlich einmal im Jahr eine Tastuntersuchung der Brust. Ab 50 Jahren sollten Frauen zudem alle zwei Jahre eine Mammographie vornehmen lassen, also eine R&#246;ntgenuntersuchung, durch die Ver&#228;nderungen des Brustgewebes erkannt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Empfohlene Vorsorgeuntersuchungen bei M&#228;nnern<br />
Da Hodenkrebs vermehrt in jungen Jahren auftritt, sollten sich M&#228;nner zwischen 20 und 35 Jahren m&#246;glichst regelm&#228;&#223;ig einfach selbst untersuchen: Durch monatliches Abtasten lassen sich so auff&#228;llige Ver&#228;nderungen wie Knoten, Vergr&#246;&#223;erungen oder Verkleinerungen im Genitalbereich fr&#252;hzeitig erkennen und behandeln. Ab 45 Jahren sollte auch die Prostata ein Thema werden: Schlie&#223;lich erkranken knapp zw&#246;lf Prozent aller M&#228;nner in Deutschland im Laufe ihres Lebens daran. Einmal pro Jahr sollte „Mann“ sich deshalb vom Hausarzt oder einem Urologen untersuchen lassen.</p>
<p>Frauen und M&#228;nner in den besten Jahren<br />
Ab einem Alter von 35 Jahren kommt f&#252;r Frauen und M&#228;nner schlie&#223;lich die Zeit, ihre Haut regelm&#228;&#223;ig von einem Arzt unter die Lupe nehmen zu lassen. „Insbesondere der schwarze Hautkrebs neigt dazu, recht fr&#252;h Metastasen in anderen Organen zu bilden“, warnt Dr. Wolfgang Reuter und empfiehlt, das aus Vorgespr&#228;ch, visueller Ganzk&#246;rperuntersuchung und Nachbesprechung bestehende Screening alle zwei Jahre von einem Dermatologen durchf&#252;hren zu lassen. Mit Beginn der F&#252;nfziger haben gesetzlich und privat Versicherte zudem Anspruch auf eine j&#228;hrliche Tast-Untersuchung zur Darmkrebsvorsorge; zwischen dem 50. und dem 55. Lebensjahr sollte au&#223;erdem der Stuhl einmal im Jahr auf okkultes (unsichtbares) Blut getestet werden. „Ab dem 55. Lebensjahr kann man dann auch eine Darmspiegelung  machen lassen“, sagt Dr. Wolfgang Reuter. „Das ist eine sehr sichere Methode zur Darmkrebs-Fr&#252;herkennung, die erst nach zehn Jahren wiederholt werden muss.“</p>
<p>Regelm&#228;&#223;ige Vorsorge kann Leben retten<br />
Wer schon in jungen Jahren regelm&#228;&#223;ig wie empfohlen zur Vorsorge geht, kann sein eigenes Risiko, an Krebs zu erkranken – und wom&#246;glich daran zu sterben – erheblich senken. Solange keine anderen Faktoren dagegen sprechen, sind weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Regel nicht n&#246;tig. „Wann und in welchem Umfang weitere Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung ratsam sein k&#246;nnen, sollten Patienten individuell mit ihrem Arzt kl&#228;ren. Er wird den Patienten auch auf die Risiken und m&#246;glichen Folgen einer Untersuchung hinweisen. Auch ein Anruf bei der eigenen Krankenversicherung kann meist schon viele Fragen beantworten“, r&#228;t DKV Gesundheitsexperte Dr. Wolfgang Reuter.<br />
Anzahl der Anschl&#228;ge (inkl. Leerzeichen): 4.677</p>
<p>Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.</p>
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		<title>&#8220;F&#252;r Hansi bitte 2x klingeln!&#8221; &#8211; D.A.S. Verbraucherinfo</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 20:56:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind Tiere in der Mietwohnung erlaubt? F&#252;r den einen ist der treue Hund, f&#252;r den anderen der gesellige Wellensittich das geeignete Haustier. Doch unabh&#228;ngig davon, f&#252;r welches Tier sich ein Mieter entscheidet: Vorab sollte der Mietvertrag gepr&#252;ft und am besten auch der Vermieter kontaktiert werden. In der Regel h&#228;ngt die Erlaubnis f&#252;r einen tierischen Mitbewohner in einer Mietwohnung von dessen Art und Gr&#246;&#223;e ab. Ob Hund, Katze oder Meerschweinchen eine Zustimmung erfordern, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Eine gesetzliche Antwort auf &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/12/fur-hansi-bitte-2x-klingeln-d-a-s-verbraucherinfo/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Tiere in der Mietwohnung erlaubt?</p>
<p>F&#252;r den einen ist der treue Hund, f&#252;r den anderen der gesellige Wellensittich das geeignete Haustier. Doch unabh&#228;ngig davon, f&#252;r welches Tier sich ein Mieter entscheidet: Vorab sollte der Mietvertrag gepr&#252;ft und am besten auch der Vermieter kontaktiert werden. In der Regel h&#228;ngt die Erlaubnis f&#252;r einen tierischen Mitbewohner in einer Mietwohnung von dessen Art und Gr&#246;&#223;e ab. Ob Hund, Katze oder Meerschweinchen eine Zustimmung erfordern, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Eine gesetzliche Antwort auf die Frage, ob Mieter sich ein Haustier mit oder ohne Erlaubnis des Vermieters anschaffen d&#252;rfen, gibt es nicht. Und auch die Gerichte urteilen dazu nicht immer einheitlich &#8211; besonders, wenn der neue Mitbewohner ein Hund oder eine Katze ist. Am unproblematischsten sind sogenannte Kleintiere wie beispielsweise Goldhamster, Kanarienv&#246;gel, Zierfische oder Zwergkaninchen. „Ihre Haltung geh&#246;rt zum ‚vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch&#8217; einer Mietwohnung“, erkl&#228;rt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und erg&#228;nzt: „Hier muss der Mieter keine Erlaubnis des Vermieters einfordern.“ Allerdings darf von diesen Tieren keine nennenswerte L&#228;rm- oder Geruchsbel&#228;stigung, keine Gefahr f&#252;r andere Mieter und auch keine erhebliche Besch&#228;digung der Mietsache ausgehen (AG Hanau, Az. 90 C 1294/99-90). Problematisch sind zum Beispiel laute Papageien, Frettchen – wegen der m&#246;glichen Geruchsbel&#228;stigung – oder auch Giftschlangen und Vogelspinnen.</p>
<p>Was steht im Mietvertrag?<br />
„Generell sollte zun&#228;chst der Mietvertrag auf Klauseln &#252;ber Haustiere gepr&#252;ft werden“, f&#228;hrt die D.A.S. Expertin fort. Ein pauschales Verbot aller Tierarten ist laut Bundesgerichtshof unwirksam (Az. VIII ZR 340/06), da Kleintiere immer erlaubt sind. Wird jedoch – wie h&#228;ufig der Fall – ausschlie&#223;lich die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt, dann muss sich der Mieter an dieses Verbot halten! Nur in besonderen F&#228;llen, beispielsweise bei einem Blindenhund, kann es Ausnahmen geben.<br />
H&#228;ufig verlangt der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters f&#252;r Hunde oder Katzen. Wer diese Klausel missachtet, verst&#246;&#223;t gegen den Mietvertrag und kann gerichtlich zur Abschaffung des Tieres verurteilt werden. Bei hartn&#228;ckiger Missachtung des Mietvertrages besteht sogar die Gefahr der K&#252;ndigung. Dabei ist es nach Ansicht einiger Gerichte auch unerheblich, ob andere Bewohner des Mietshauses schon Hunde oder Katzen halten. So entschied das Landgericht K&#246;ln (Az. 6 S 269/09): Der Vermieter habe hier das Recht, individuell zu entscheiden. Wohnen etwa bereits mehrere Hunde in einem Mietshaus, k&#246;nne das Hinzukommen eines weiteren Tieres zu Problemen f&#252;hren.</p>
<p>Ohne Regelung im Mietvertrag<br />
Enth&#228;lt der Mietvertrag keine oder eine ung&#252;ltige Regelung f&#252;r Haustiere, empfiehlt es sich trotzdem, mit dem Vermieter vorab &#252;ber den neuen tierischen Mitbewohner zu sprechen. Denn die Gerichte urteilen bei einer fehlenden Regelung im Mietvertrag &#252;ber die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderen gr&#246;&#223;eren Tieren sehr unterschiedlich, da in jedem einzelnen Fall eine Vielzahl von Faktoren beachtet werden m&#252;ssen. Dazu geh&#246;ren Art, Gr&#246;&#223;e und Verhalten des Tieres, der Zustand und die Lage der Wohnung sowie die pers&#246;nlichen Verh&#228;ltnisse des Mieters. Ein Beispiel: Das Amtsgericht M&#252;nchen entschied, dass Mini-Schweine generell in einer Wohnung gehalten werden d&#252;rfen – au&#223;er, sie stellen eine Gefahr f&#252;r andere Bewohner dar (Az. 413 C 12648/04). In diesem Fall hatte ein solches Tier zwei Personen durch Bisse verletzt und musste abgeschafft werden. Auch die Interessen der Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Haustiere und die besonderen Bed&#252;rfnisse des Mieters m&#252;ssen mit in Betracht gezogen werden.<br />
Mieter, die planen, sich ein Haustier anzuschaffen, aber auch Vermieter, die &#252;ber eine Tierhaltung entscheiden m&#252;ssen, finden auf www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht.de weitere hilfreiche Informationen.</p>
<p>Kurzfassung:<br />
Hamster oder Sch&#228;ferhund?<br />
Was bei Haustieren in einer Mietwohnung zu beachten ist</p>
<p>Wer &#252;berlegt, sich einen Hamster oder Kanarienvogel als neuen Mitbewohner seiner Mietwohnung zuzulegen, der kann dies unbedenklich tun. „Sogenannte Kleintiere geh&#246;ren zum ‚vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch&#8217; einer Mietwohnung“, erkl&#228;rt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Hier muss der Mieter keine Erlaubnis des Vermieters einfordern und die Haltung solcher Haustiere darf auch nicht verboten werden.“ Allerdings sollte von diesen Tieren keine nennenswerte L&#228;rm- oder Geruchsbel&#228;stigung, keine erhebliche Besch&#228;digung der Mietsache und keine Gefahr f&#252;r andere Hausbewohner ausgehen (AG Hanau, Az. 90 C 1294/99-90). Trotzdem ist es f&#252;r Mieter zun&#228;chst ratsam, den Mietvertrag auf Klauseln &#252;ber Haustiere zu &#252;berpr&#252;fen. Ein pauschales Verbot aller Tierarten ist laut Bundesgerichtshof unwirksam (Az. VIII ZR 340/06). Wird jedoch – wie h&#228;ufig der Fall &#8211; speziell die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt, dann muss sich der Mieter daran halten! Das gilt auch f&#252;r einen Vertragspassus, der die Zustimmung des Vermieters f&#252;r die Haltung von Hunden oder Katzen verlangt. Ansonsten verst&#246;&#223;t der Mieter gegen den Mietvertrag – und riskiert, dass er sein Haustier wieder abschaffen oder ausziehen muss. Dabei ist es nach Ansicht einiger Gerichte unerheblich, ob andere Bewohner des Mietshauses schon Hunde oder Katzen halten, so das Landgericht K&#246;ln (Az. 6 S 269/09): Der Vermieter habe das Recht, individuell zu entscheiden. Wohnen etwa bereits mehrere Hunde in einem Mietshaus, k&#246;nne das Hinzukommen eines weiteren Tieres zu Problemen f&#252;hren. Mieter, die planen, sich ein Haustier anzuschaffen, aber auch Vermieter, die &#252;ber eine Tierhaltung entscheiden m&#252;ssen, finden auf www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht.de weitere hilfreiche Informationen.</p>
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		<title>ERGO Verbrauchertipps &#8220;Start ins Arbeitsleben – aber sicher!&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 20:57:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorsorge &#38; Beruf Berufsunf&#228;higkeit kann jeden treffen Fast 200.000 Deutsche m&#252;ssen jedes Jahr ihre Arbeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls aufgeben. Eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung z&#228;hlt daher zu den wichtigsten Versicherungsprodukten &#252;berhaupt. Schlie&#223;lich sichert sie das gr&#246;&#223;te Kapital des Berufseinsteigers ab: Die eigene Arbeitskraft. „Wer sich im Fall der F&#228;lle alleine auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verl&#228;sst, dem droht ein b&#246;ses Erwachen. Denn der Staat garantiert nur eine Mindestversorgung“, warnen die ERGO Experten. Gerade f&#252;r Einsteiger lohnt es sich daher, fr&#252;h eine &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/11/ergo-verbrauchertipps-start-ins-arbeitsleben-aber-sicher/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorsorge &amp; Beruf</p>
<p>Berufsunf&#228;higkeit kann jeden treffen<br />
Fast 200.000 Deutsche m&#252;ssen jedes Jahr ihre Arbeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls aufgeben. Eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung z&#228;hlt daher zu den wichtigsten Versicherungsprodukten &#252;berhaupt. Schlie&#223;lich sichert sie das gr&#246;&#223;te Kapital des Berufseinsteigers ab: Die eigene Arbeitskraft. „Wer sich im Fall der F&#228;lle alleine auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verl&#228;sst, dem droht ein b&#246;ses Erwachen. Denn der Staat garantiert nur eine Mindestversorgung“, warnen die ERGO Experten. Gerade f&#252;r Einsteiger lohnt es sich daher, fr&#252;h eine private Berufsunf&#228;higkeitsversicherung abzuschlie&#223;en. „Das hat auch den Vorteil, dass die monatlichen Beitr&#228;ge bei gleicher Leistung geringer sind. Denn sie verteilen sich &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum als bei jemandem, der etwa erst im Alter von 40 Jahren einen entsprechenden Vertrag abschlie&#223;t“, so die Vorsorgeexperten. Hinzu kommt: J&#252;ngere Leute sind in der Regel gesund. Sp&#228;ter im Leben k&#246;nnen beispielsweise R&#252;ckenleiden oder chronische Krankheiten den Gesundheitszustand beeintr&#228;chtigen – und die Beitr&#228;ge steigen lassen. Bei schweren Vorerkrankungen kann es sogar vorkommen, dass man &#252;berhaupt keine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung mehr abschlie&#223;en kann. &#220;brigens: Bei der Auswahl des Versicherungstarifs sollten Verbraucher darauf achten, dass ein Verzicht auf „abstrakte Verweisung“ enthalten ist. Dann bekommen Betroffene die Leistungen der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung, sobald sie in ihrem tats&#228;chlich ausge&#252;bten Beruf nicht mehr arbeiten k&#246;nnen – und m&#252;ssen nicht einer anderen T&#228;tigkeit nachgehen.<br />
Quelle: ERGO Lebensversicherung</p>
<p>So hilft der Chef bei der Vorsorge<br />
Bei der Altersvorsorge sollte niemand ausschlie&#223;lich auf den Staat setzen. Denn den meisten Arbeitnehmern wird die gesetzliche Rente nicht reichen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu k&#246;nnen. Eine besonders attraktive M&#246;glichkeit, die Rente aufzubessern, ist die betrieblichen Altersversorgung. Zu ihren Pluspunkten geh&#246;ren die kosteng&#252;nstige Abwicklung &#252;ber den Arbeitgeber und eine umfangreiche staatliche F&#246;rderung. Grunds&#228;tzlich haben Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersversorgung die M&#246;glichkeit, mit einer so genannten Gehaltsumwandlung privat vorzusorgen. „Bis zu einer bestimmten H&#246;he k&#246;nnen Teile des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung flie&#223;en“, sagen die ERGO Experten. Weitere Vorteile: Auch das Berufsunf&#228;higkeitsrisiko k&#246;nnen Arbeitnehmer in einer betrieblichen Altersversorgung absichern. Und f&#252;r den Todesfall vor oder nach Rentenbeginn kann f&#252;r versorgungsberechtigte Hinterbliebene eine Rente vereinbart werden. Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hat zumindest jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Angestellte. Der Arbeitgeber darf jedoch bestimmen, welchen der f&#252;nf Durchf&#252;hrungswege er anbietet: Zur Wahl stehen die Direktversicherung, Pensions- und Unterst&#252;tzungskasse sowie Direktzusage und Pensionsfonds. „Viele Unternehmen unterst&#252;tzen ihre Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung mit einem zus&#228;tzlichen Arbeitgeberbeitrag“, wissen die ERGO Experten. Das „Vorsorgen mit dem Chef“ zahlt sich dann noch mehr aus. Und wer fr&#252;h beginnt, steht sp&#228;ter besonders gut da – dem Zinseszinseffekt sei Dank.<br />
Quelle: ERGO Lebensversicherung</p>
<p>Fr&#252;h vorsorgen – sp&#228;ter profitieren<br />
Auch junge Menschen k&#246;nnen – und sollten – privat  f&#252;r das Rentenalter vorsorgen. Doppelte Sicherheit bietet dabei eine Kapitallebensversicherung. Mit ihr sparen Verbraucher zum einen Kapital an, das sie in einer festgelegten Zeitspanne ausbezahlt bekommen. Zum anderen sichern sie beispielsweise ihre junge Familie  finanziell ab. Gerade in jungen Jahren nehmen viele gr&#246;&#223;ere Kredite auf, etwa um ein Haus zu bauen oder sich ein gr&#246;&#223;eres Auto zu kaufen. „Stirbt dann der Hauptverdiener, bevor die Summe zur&#252;ckgezahlt ist, kann das seine Familie in ein finanzielles Fiasko st&#252;rzen“, geben die ERGO Experten zu bedenken. „Bei einer Kapitallebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen die vorher vereinbarte Summe ausbezahlt, wenn der Versicherte fr&#252;hzeitig verstirbt. Mit diesem Geld k&#246;nnen laufende Kredite und andere finanzielle Verpflichtungen bedient werden.“ Eine Kapitallebensversicherung gilt &#252;brigens als besonders sicheres Altersvorsorgeprodukt: Versicherte profitieren von einer garantierten Verzinsung, hinzu kommen meist noch &#220;bersch&#252;sse. Diese stammen &#252;berwiegend aus der Kapitalanlage. Die Gewinne reicht der Versicherer zum gr&#246;&#223;ten Teil an seine Kunden weiter. Au&#223;erdem werden Kapitallebensversicherungen steuerlich gef&#246;rdert, wenn der Vertrag mindestens zw&#246;lf Jahre l&#228;uft und ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt wird. Dann muss der Versicherte nur die H&#228;lfte der Ertr&#228;ge versteuern. Gerade junge Vorsorger profitieren, wenn sie fr&#252;h mit dem Sparen beginnen, wie die ERGO Experten wissen: „&#220;ber die Jahre wachsen durch Zins und Zinseszins schon geringe monatliche Beitr&#228;ge zu einer stattlichen Summe an.“<br />
Quelle: ERGO Lebensversicherung</p>
<p>Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.</p>
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		<item>
		<title>BGH-Urteil: Vorsicht bei der Werbung f&#252;r Vorf&#252;hrw&#228;gen</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/10/bgh-urteil-vorsicht-bei-der-werbung-fur-vorfuhrwagen/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 21:01:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Kaufrecht Eine gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beim Verkauf neuer PKW der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen in der Werbung anzugeben sind. Dies gilt nach Mitteilung der D.A.S. gem&#228;&#223; einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch f&#252;r Vorf&#252;hrwagen mit unter 1000 km Laufleistung. BGH, Az. I ZR 190/10 Hintergrundinformation: Seit 2004 gibt es die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV). Diese Regelung schreibt vor, dass bei der Werbung f&#252;r einen Neuwagen der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen angegeben werden m&#252;ssen. Dadurch soll der K&#228;ufer in die Lage versetzt &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/10/bgh-urteil-vorsicht-bei-der-werbung-fur-vorfuhrwagen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kaufrecht</p>
<p>Eine gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beim Verkauf neuer PKW der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen in der Werbung anzugeben sind. Dies gilt nach Mitteilung der D.A.S. gem&#228;&#223; einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch f&#252;r Vorf&#252;hrwagen mit unter 1000 km Laufleistung.<br />
BGH, Az. I ZR 190/10</p>
<p>Hintergrundinformation:<br />
Seit 2004 gibt es die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV). Diese Regelung schreibt vor, dass bei der Werbung f&#252;r einen Neuwagen der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen angegeben werden m&#252;ssen. Dadurch soll der K&#228;ufer in die Lage versetzt werden, ein besonders sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug zu erwerben. Der Fall: Ein H&#228;ndler hatte 2009 via Internet ein Fahrzeug zum Verkauf angeboten, welches er als „Vorf&#252;hrfahrzeug“ mit Erstzulassung 2009 und 500 km Laufleistung beschrieb. Die Anzeige enthielt jedoch keine Angaben zum Verbrauch oder zu den CO2-Emissionen des PKW. Ein Wettbewerbsverband sah darin einen Versto&#223; gegen die PKW-EnVKV und somit auch gegen das Wettbewerbsrecht und forderte die Unterlassung solcher Werbema&#223;nahmen. Der H&#228;ndler wandte ein, dass die Regelung nur f&#252;r Neuwagen gelte &#8211; und ein Vorf&#252;hrwagen k&#246;nne kaum als fabrikneu bezeichnet werden. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung dem Verband Recht. Die PKW-EnVKV enthalte eine eigene Definition des Neuwagens, die von der sonst &#252;blichen Definition abweiche. Hier gelte ein Auto als Neuwagen, wenn es noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden sei. Dabei stelle man auf die Kilometerleistung ab. Biete also ein H&#228;ndler ein Auto mit einer Kilometerleistung von weniger als 1000 Kilometern zum Verkauf an, m&#252;sse davon ausgegangen werden, dass er selbst dieses Auto zum Zweck des Weiterverkaufs erworben habe. Es gelte damit als Neuwagen. Bei Fahrzeugen mit h&#246;herer Laufleistung werde davon ausgegangen, dass sie f&#252;r die Eigennutzung gekauft worden und damit keine Neuwagen mehr seien. Auch ein Vorf&#252;hrwagen mit weniger als 1000 km auf dem Tacho w&#228;re also nach der PKW-EnVKV ein Neuwagen, so dass CO2-Emissionen und Verbrauch in der Werbung angegeben werden m&#252;ssten.<br />
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10</p>
<p>Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Versicherungen f&#252;r Handwerker: Rechtsschutz&#8221; – Expertengespr&#228;ch der ERGO Versicherungsgruppe</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/10/versicherungen-fur-handwerker-rechtsschutz-expertengesprach-der-ergo-versicherungsgruppe/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 21:00:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Handwerksbetriebe arbeiten im Gesch&#228;ftsalltag mit vielen Parteien zusammen: Lieferanten, Kunden und Beh&#246;rden. Missverst&#228;ndnisse oder gar Streit sind dabei nicht immer zu vermeiden. Mangelnde Zahlungsmoral von Kunden, Kontrollen des Ordnungsamts oder gar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft k&#246;nnen zus&#228;tzlich zu einer finanziellen und zeitlichen Belastung f&#252;r den Betrieb werden. Wie man das mit Rechtsstreitigkeiten verbundene Kostenrisiko eingrenzen kann, erl&#228;utert Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Welche M&#246;glichkeiten haben Handwerker bei s&#228;umigen Kunden? Das Eintreiben von Au&#223;enst&#228;nden ist meist teuer und zeitintensiv. Ein professionelles &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/10/versicherungen-fur-handwerker-rechtsschutz-expertengesprach-der-ergo-versicherungsgruppe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Handwerksbetriebe arbeiten im Gesch&#228;ftsalltag mit vielen Parteien zusammen: Lieferanten, Kunden und Beh&#246;rden. Missverst&#228;ndnisse oder gar Streit sind dabei nicht immer zu vermeiden. Mangelnde Zahlungsmoral von Kunden, Kontrollen des Ordnungsamts oder gar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft k&#246;nnen zus&#228;tzlich zu einer finanziellen und zeitlichen Belastung f&#252;r den Betrieb werden. Wie man das mit Rechtsstreitigkeiten verbundene Kostenrisiko eingrenzen kann, erl&#228;utert Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Welche M&#246;glichkeiten haben Handwerker bei s&#228;umigen Kunden?<br />
Das Eintreiben von Au&#223;enst&#228;nden ist meist teuer und zeitintensiv. Ein professionelles Rechnungsmanagement ist daher Voraussetzung f&#252;r eine schnelle Begleichung der Fehlbetr&#228;ge. Deshalb sollten schon bei der Rechnungsstellung einige Regeln beachtet werden: Neben einer Auflistung der Menge und Art der gelieferten Gegenst&#228;nde oder Umfang und Art der sonstigen Leistung muss eine Rechnung beispielsweise den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag enthalten. Wird eine korrekt gestellte Rechnung trotzdem nicht bezahlt, kann der Unternehmer das so genannte au&#223;ergerichtliche Mahnverfahren einleiten oder mit dem s&#228;umigen Zahler Ma&#223;nahmen wie Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbaren. Zahlt der Kunde weiterhin nicht, bleibt oft nur noch der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ff. ZPO). Am Ende steht der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gl&#228;ubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Forderungsmanager k&#246;nnen f&#252;r das Unternehmen die professionelle Abwicklung des Inkassoverfahrens &#252;bernehmen. Das spart den Unternehmen Kosten und hilft, ihre Liquidit&#228;t zu sichern. Die Leistungen der Anbieter reichen von der au&#223;ergerichtlichen Mahnung &#252;ber die Einleitung und Durchf&#252;hrung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur &#220;bernahme s&#228;mtlicher Zwangsvollstreckungsma&#223;nahmen. Unternehmen, die die D.A.S. Existenz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, k&#246;nnen im Fall offener Rechnungen das Forderungsmanagement zudem als Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Welche Konsequenzen drohen, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?<br />
Bereits eine anonyme Anzeige reicht aus – und pl&#246;tzlich stehen polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen an. Das strafrechtliche Risiko f&#252;r Unternehmer und Selbstst&#228;ndige ist enorm. Sie m&#252;ssen besonders in den Bereichen Umwelt, Produktsicherheit, Betriebsst&#228;ttenrisiko und Verkehrswirtschaft auf der Hut sein. Auch f&#252;r das Fehlverhalten der Mitarbeiter k&#246;nnen sie unter Umst&#228;nden belangt werden. Ihnen wird dann die Verletzung von Kontroll-, Aufsichts-, oder Leitungspflichten vorgeworfen. Selbst wenn sich die Vorw&#252;rfe sp&#228;ter als haltlos erweisen: Die Aufkl&#228;rung des Sachverhalts ist meist langwierig und beeintr&#228;chtigt den t&#228;glichen Arbeitsablauf, die finanziellen Belastungen der Verteidigung k&#246;nnen existenzbedrohend sein und der Imageschaden lange Zeit nachwirken. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz f&#252;r Unternehmen versichert die Kosten f&#252;r die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen T&#228;tigkeit.</p>
<p>Wo findet man rechtliche Unterst&#252;tzung bei arbeitsrechtlichen Fragen?<br />
Neben Meinungsverschiedenheiten mit Kunden und Gesch&#228;ftspartnern kann es auch innerhalb des Betriebs zu Konflikten kommen. Nicht selten wird dann rechtlicher Beistand notwendig. Kommt es etwa mit einem gek&#252;ndigten Arbeitnehmer zum Streit, leistet eine speziell auf die Bed&#252;rfnisse von Gewerbetreibenden abgestimmte Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste: Sie &#252;bernimmt die Kosten f&#252;r Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverst&#228;ndige. Dar&#252;ber hinaus hilft sie durch eine telefonische Sofort-Beratung bereits im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung. Viele Streitigkeiten lassen sich – mit professioneller Hilfe – auch einvernehmlich kl&#228;ren, ohne dass man gleich vor den Kadi ziehen muss: Gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten kann eine so genannte Mediation f&#252;r alle Beteiligten Vorteile gegen&#252;ber einem langwierigen Gerichtsverfahren bieten. Diese Kosten &#252;bernimmt ebenfalls die Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Die ERGO Expertengespr&#228;che und viele weitere Verbrauchertexte stehen f&#252;r Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit.</p>
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		<title>Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG gibt Niederlassung in D&#252;sseldorf auf</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 20:59:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deutscher Ring]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG wird ihre Niederlassung in D&#252;sseldorf zum 30. September 2012 schlie&#223;en. Die Aufrechterhaltung des Standorts ist wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Die derzeitigen Aufgaben der Niederlassung, die im Wesentlichen die Betreuung von Endkunden umfassen, sollen k&#252;nftig vom Hamburger Kompetenz-Center f&#252;r die Lebensversicherung &#252;bernommen werden. F&#252;r die 51 Mitarbeiter der Niederlassung wurde mit der Arbeitnehmervertretung bereits ein Sozialplan vereinbart. Zus&#228;tzlich soll ein Interessenausgleich geschlossen werden. Die Schlie&#223;ung der Niederlassung hat keinen Einfluss auf die Produktlandschaft. In der Lebensversicherung werden &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/10/deutscher-ring-lebensversicherungs-ag-gibt-niederlassung-in-dusseldorf-auf/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG wird ihre Niederlassung in D&#252;sseldorf zum 30. September 2012 schlie&#223;en. Die Aufrechterhaltung des Standorts ist wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Die derzeitigen Aufgaben der Niederlassung, die im Wesentlichen die Betreuung von Endkunden umfassen, sollen k&#252;nftig vom Hamburger Kompetenz-Center f&#252;r die Lebensversicherung &#252;bernommen werden. F&#252;r die 51 Mitarbeiter der Niederlassung wurde mit der Arbeitnehmervertretung bereits ein Sozialplan vereinbart. Zus&#228;tzlich soll ein Interessenausgleich geschlossen werden.</p>
<p>Die Schlie&#223;ung der Niederlassung hat keinen Einfluss auf die Produktlandschaft. In der Lebensversicherung werden die Produktentwicklung, Prozesse, Systeme und alle Serviceleistungen f&#252;r s&#228;mtliche Vertriebswege, darunter auch die Produktmarke MONEYMAXX f&#252;r den Maklerkanal, bei Deutscher Ring Leben in Hamburg weiter fortgef&#252;hrt.</p>
<p>&#220;ber die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG</p>
<p>Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG, mit Hauptsitz in Hamburg, hat ihren Ursprung im Jahr 1913. Sie erzielte 2010 gebuchte Bruttobeitr&#228;ge in H&#246;he von 615 Millionen Euro. Ende 2011 wurde das Unternehmen von der unabh&#228;ngigen Rating-Agentur Assekurata erneut mit einem A (gut) ausgezeichnet.<br />
Als Unternehmen der Basler Gruppe Deutschland positioniert sich die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG als Versicherer mit intelligenter Pr&#228;vention, der &#8220;Sicherheitswelt&#8221;. Die Basler Gruppe Deutschland ist Teil der Baloise Group mit Sitz in Basel (Schweiz) und besch&#228;ftigt rund 2.000 Mitarbeiter. Zu ihren Vertriebskan&#228;len z&#228;hlen sowohl rund 750 eigene Vertriebspartner als auch Makler, Maklerverb&#252;nde und Finanzvertriebe. Das konsolidierte Pr&#228;mienvolumen der Unternehmensgruppe belief sich im Jahr 2010 auf 1,4 Mrd. Euro.</p>
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