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	<title>Versicherheit</title>
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	<description>Aktuelle Versicherungs-News</description>
	<lastBuildDate>Fri, 20 Apr 2012 20:10:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Aktion&#228;re von Swiss Life genehmigen alle Antr&#228;ge des Verwaltungsrats</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/04/19/aktionare-von-swiss-life-genehmigen-alle-antrage-des-verwaltungsrats/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 20:09:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Swiss Life AG]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; &#160; Aktion&#228;re von Swiss Life genehmigen alle Antr&#228;ge des Verwaltungsrats &#160; An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Swiss Life Holding AG stimmten die Aktion&#228;re allen Antr&#228;gen des Verwaltungsrats zu. Die Aussch&#252;ttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen betr&#228;gt CHF 4.50 je Aktie. Der promovierte Mathematiker Wolf Becke wurde neu in den Verwaltungsrat gew&#228;hlt. &#160; An der Generalversammlung im Hallenstadion Z&#252;rich nahmen rund 1&#8217;004 Aktion&#228;re teil. Es waren insgesamt 13,6 Millionen Aktienstimmen (42,33% des Aktienkapitals) vertreten. &#160; Anstelle einer Dividende aus dem &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/04/19/aktionare-von-swiss-life-genehmigen-alle-antrage-des-verwaltungsrats/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="middle">&nbsp;</td>
<td valign="middle">&nbsp;</p>
<p><strong>Aktion&#228;re von Swiss Life genehmigen alle Antr&#228;ge des Verwaltungsrats</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Swiss Life Holding AG stimmten die Aktion&#228;re allen Antr&#228;gen des Verwaltungsrats zu. Die Aussch&#252;ttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen betr&#228;gt CHF 4.50 je Aktie. Der promovierte Mathematiker Wolf Becke wurde neu in den Verwaltungsrat gew&#228;hlt.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An der Generalversammlung im Hallenstadion Z&#252;rich nahmen rund 1&#8217;004 Aktion&#228;re teil. Es waren insgesamt 13,6 Millionen Aktienstimmen (42,33% des Aktienkapitals) vertreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anstelle einer Dividende aus dem Bilanzgewinn beantragte der Verwaltungsrat f&#252;r das Gesch&#228;ftsjahr 2011 eine verrechnungssteuerfreie Aussch&#252;ttung an die Aktion&#228;re aus den Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 4.50 je Namenaktie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wolf Becke wurde f&#252;r eine Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat gew&#228;hlt. Die zur Wiederwahl vorgeschlagenen Verwaltungsr&#228;te Henry Peter und Frank Schnewlin wurden f&#252;r weitere drei Jahre in ihrem Amt best&#228;tigt.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Wenn die Miete ausbleibt&#8230;&#8221; &#8211; D.A.S. Multimedia-Verbraucherinfo</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 20:06:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Schutz f&#252;r Vermieter vor Mietbetr&#252;gern &#160; Bei Vermietern geht die Furcht vor Mietnomaden um: Denn der typische Mietbetr&#252;ger zieht ein, mietet, zahlt aber nicht, geht auch nicht – und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es f&#252;r den Eigent&#252;mer sehr teuer. Daher stellen Mietbetr&#252;ger gerade f&#252;r private Vermieter ein gravierendes Problem dar. Welche rechtlichen M&#246;glichkeiten Eigent&#252;mer haben, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. &#160; Die R&#228;umungsklage „Wer den Eindruck hat, einen Mietnomaden in seiner Wohnung zu haben – rechtlich auch als „Einmietbetr&#252;ger“ bezeichnet &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/04/12/wenn-die-miete-ausbleibt-d-a-s-multimedia-verbraucherinfo/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table cellspacing="0" cellpadding="0" width="1221.0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Schutz f&#252;r Vermieter vor Mietbetr&#252;gern</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Bei Vermietern geht die Furcht vor Mietnomaden um: Denn der typische Mietbetr&#252;ger zieht ein, mietet, zahlt aber nicht, geht auch nicht – und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es f&#252;r den Eigent&#252;mer sehr teuer. Daher stellen Mietbetr&#252;ger gerade f&#252;r private Vermieter ein gravierendes Problem dar. Welche rechtlichen M&#246;glichkeiten Eigent&#252;mer haben, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Die R&#228;umungsklage</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">„Wer den Eindruck hat, einen Mietnomaden in seiner Wohnung zu haben – rechtlich auch als „Einmietbetr&#252;ger“ bezeichnet –, sollte keine Zeit verlieren“, so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und erl&#228;utert die ersten Schritte: Ist der Mieter im Zahlungsverzug, sollte der Vermieter zun&#228;chst abmahnen. Bleiben zwei Monatsmieten aus, kann er eine fristlose K&#252;ndigung aussprechen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise auch eine ordentliche K&#252;ndigung mit gesetzlicher Frist vorzunehmen. Eine K&#252;ndigung muss immer schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begr&#252;ndet werden – am besten per Einschreiben. Denn der Immobilieneigent&#252;mer muss sicherstellen, dass das Schreiben seinen Adressaten auch wirklich erreicht. Das Schreiben muss sich dabei an alle Personen richten, die im Mietvertrag als Mieter aufgef&#252;hrt sind. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu r&#228;umen. Ist die Frist ergebnislos verstrichen, besteht die M&#246;glichkeit zu einer R&#228;umungsklage seitens des Vermieters. Das Gericht kann dem Mieter jedoch eine R&#228;umungsfrist von maximal einem Jahr gew&#228;hren. Die Gew&#228;hrung der Frist kann davon abh&#228;ngig gemacht werden, dass der Mieter sich verpflichtet, die bisherige Miete als Nutzungsentsch&#228;digung weiter zu bezahlen. Ist auch diese Frist abgelaufen und der Mieter weiterhin in der Wohnung oder dem Haus, bleibt nur noch die Zwangsr&#228;umung durch den Gerichtsvollzieher.</p>
<p>Auch wenn eine R&#228;umungsklage den Eigent&#252;mer Geld und Zeit kostet, wird sie h&#228;ufig eingesetzt, um einen zahlungsunwilligen oder -unf&#228;higen Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Wichtig: Vermieter d&#252;rfen keinesfalls eigenm&#228;chtig handeln und selbst die Wohnung ausr&#228;umen oder einfach das T&#252;rschloss austauschen. Das w&#228;re Hausfriedensbruch!</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Schnelle Wege zum Zahlungstitel: Urkundenprozess und Mahnverfahren</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Der Rechtsweg &#252;ber die R&#228;umungsklage dauert zwischen sechs bis zw&#246;lf Monate – und damit f&#252;r viele Vermieter zu lange. Dazu gibt es jedoch keine Alternative. Um eine reine Geldforderung auf ausstehende Miete durchzusetzen, existiert jedoch eine bislang weniger bekannte juristische Variante: „Der Urkundenprozess ist ein beschleunigtes gesondertes zivilprozessuales Verfahren“, so die D.A.S. Expertin und erg&#228;nzt: „Denn hier sind gem&#228;&#223; § 595 ZPO die Beweismittel f&#252;r beide Parteien auf Urkunden und die Parteivernehmung beschr&#228;nkt.“ Konkret: Der betroffene Eigent&#252;mer klagt gegen den Mieter. Dazu legt er dem Gericht den Mietvertrag vor und best&#228;tigt m&#252;ndlich das Ausbleiben der Miete. Es muss genau aufgeschl&#252;sselt werden, welche Betr&#228;ge der Mieter zu welchem Zeitpunkt schuldig geblieben ist. Der Mieter kann demgegen&#252;ber M&#228;ngel der Wohnung geltend machen, die er jedoch mit den im Urkundenprozess eingeschr&#228;nkten zul&#228;ssigen Beweismitteln (Urkundenbeweis und Parteivernehmung) belegen muss. Schriftliche Zeugenaussagen oder Sachverst&#228;ndigengutachten gelten beispielsweise nicht als Urkunden. Ebenso wenig Fotos. „Gelingt ihm dies nicht, ist der Klage des Vermieters durch Vorbehaltsurteil zun&#228;chst stattzugeben. Der Mieter kann dann seine Einw&#228;nde wie Wohnungsm&#228;ngel im Nachverfahren geltend machen, bei dem wieder alle Beweismittel zul&#228;ssig sind. Der Vermieter hat jedoch schon durch das Vorbehaltsurteil einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand“, erkl&#228;rt die D.A.S. Juristin. So sichert er seine Anspr&#252;che zeitig ab. Durch einen Urkundenprozess kann die lange Verfahrensdauer bei Mietstreitigkeiten deutlich abgek&#252;rzt werden. Dass die schnelle und damit relativ kosteng&#252;nstige Klage gegen den Mieter im Urkundenprozess zul&#228;ssig ist, hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. VIII ZR 216/04): Der Mieter habe die M&#246;glichkeit, seine Rechte in einem Nachverfahren geltend zu machen, selbst wenn er bis dahin vielleicht schon die Wohnungsschl&#252;ssel abgegeben hat. Parallel zum Urkundenprozess kann der Mietvertrag bei entsprechendem Zahlungsr&#252;ckstand bereits gek&#252;ndigt werden.</p>
<p>Ein schneller Weg, ohne m&#252;ndliches Verfahren und Beweiserhebung einen vollstreckbaren Zahlungstitel zu erhalten, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses wird beim Amtsgericht beantragt und f&#252;hrt zum Erlass eines Mahnbescheids. Widerspricht der Mieter, endet das Mahnverfahren. Auf Antrag des Gl&#228;ubigers kann dann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Reagiert der Mieter innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheids nicht, kann der Vermieter beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem die Zwangsvollstreckung m&#246;glich ist. Ein Einspruch gegen diesen f&#252;hrt wieder zum normalen Gerichtsverfahren, muss allerdings ebenfalls innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden. In diesem Fall wird wieder ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet. Der Weg &#252;ber das Mahnverfahren eignet sich in der Regel gegen lediglich zahlungsfaule Schuldner und bei kleineren Betr&#228;gen, wenn also kein entschiedener Widerstand gegen die Forderung zu erwarten ist. Es ist der g&#252;nstigste und schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel.</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Wie sich Vermieter vor Mietbetr&#252;gern sch&#252;tzen k&#246;nnen</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Am allerbesten ist es nat&#252;rlich, potentielle Miets&#252;nder bereits vor Abschluss des Mietvertrages auszusieben. Daher empfiehlt es sich, von jedem Mietinteressenten eine schriftliche Selbstauskunft zu verlangen. Dabei f&#252;llt der Mieter einen Fragebogen aus, in dem es in erster Linie um seine Einkommensverh&#228;ltnisse und um die Identit&#228;t des Mieters geht. Nicht gefragt werden darf z. B. nach Krankheiten, politischer &#220;berzeugung oder Mitgliedschaft im Mieterverein. Wenn ein angehender Mieter schon vor Abschluss des Vertrages keine Informationen zu seinen Einkommensverh&#228;ltnissen geben m&#246;chte, sollte das stutzig machen!</p>
<p>Zu den wissenswerten Informationen f&#252;r den Vermieter z&#228;hlen neben dem verf&#252;gbaren Nettoeinkommen und Mietschulden aus vergangenen Mietverh&#228;ltnissen auch bereits abgegebene eidesstattliche Versicherungen. Auch die Auskunft &#252;ber die letzten beiden Wohnorte und bisherige Vermieter ist sinnvoll. Ein oft benutztes Mittel ist ferner die Schufa-Auskunft – diese wird vom Mietinteressenten selbst bei der Schufa beantragt und bezahlt und dem Vermieter vorgelegt. Sie gibt Hinweise auf sein Zahlungsverhalten und bestehende Schulden. Aber: Niemand ist zu diesen Ausk&#252;nften verpflichtet! Umgekehrt muss der Vermieter jedoch auch nicht an denjenigen vermieten, der sich dieser Auskunft verweigert. Ein Tipp der D.A.S.: Sp&#228;testens bei der Unterschrift unter den Mietvertrag sollte sich der Eigent&#252;mer den Ausweis zeigen lassen und die Daten mit der Selbstauskunft vergleichen, um Sicherheit &#252;ber die Identit&#228;t seines Mietinteressenten zu haben.</p>
<p>Diese umfangreichen Informationsabfragen treffen nat&#252;rlich auch ehrliche Mieter – und viele empfinden sie als Eingriff in die Privatsph&#228;re. Die D.A.S. Juristin r&#228;t daher Vermietern, die Problematik der Mietnomaden mit Mietinteressenten offen anzusprechen. Dies kann zu einem besseren Verst&#228;ndnis beitragen. F&#252;r den richtigen Umgang mit Mietprellern bietet <a href="http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger">www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger</a> weitere Ratschl&#228;ge.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" width="1221.0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Kurzfassung:</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Der Feind in meiner Wohnung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Was tun bei Mietbetr&#252;gern?</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Der Mietnomade ist eine besondere Form der Spezies Mieter, Juristen nennen ihn auch „Einmietbetr&#252;ger“. Der typische Nomade kommt, mietet, zahlt nicht, geht nicht, und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es sehr teuer f&#252;r den Vermieter.</p>
<p>„Wer den Eindruck hat, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, sollte keine Zeit verlieren“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Zahlungsverzug, kann ihm der Vermieter – auch ohne Mahnung – fristlos k&#252;ndigen. Die K&#252;ndigung muss schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begr&#252;ndet werden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise ordentlich mit gesetzlicher Frist zu k&#252;ndigen. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu r&#228;umen. Tut er das nicht, kann der Vermieter eine R&#228;umungsklage einreichen.</p>
<p>Immobilienbesitzer, die reine Zahlungsanspr&#252;che m&#246;glichst schnell durchsetzen wollen, k&#246;nnen Mietr&#252;ckst&#228;nde auch in einem sogenannten Urkundenprozess einklagen (BGH Az. VIII ZR 216/04). In einem solchen Prozess sind nur zwei Beweismittel n&#246;tig, eine Urkunde – beispielsweise ein Mietvertrag, aus dem die Vermieter-Anspr&#252;che eindeutig hervorgehen – und die m&#252;ndliche Erkl&#228;rung des Vermieters, dass die Miete ausgeblieben sei. Vermieter haben dabei oft gute Aussichten, den Prozess zu gewinnen und damit schneller an ihr Geld zu kommen. Auch f&#252;r den Mieter beschr&#228;nken sich die zul&#228;ssigen Beweismittel auf Urkunden und eigenes Vorbringen. In einfach gelagerten F&#228;llen stellt auch das gerichtliche Mahnverfahren eine kosteng&#252;nstige Alternative dar.</p>
<p>In Anbetracht von Mietbetr&#252;gern legen Vermieter verst&#228;ndlicherweise viel Wert darauf, ihr Wohneigentum an seri&#246;se und vor allem solvente Interessenten zu vermieten. In den g&#228;ngigen Selbstausk&#252;nften wird deshalb nach Zahlungsf&#228;higkeit und Einkommensnachweisen gefragt. Auch eine vom Mieter selbst zu beantragende Schufa-Auskunft kann verlangt werden. Damit die ehrlichen Mieter darin keine unn&#246;tige Schikane sehen, sollten Vermieter die denkbaren Probleme mit ihnen offen ansprechen.</p>
<p>Ratschl&#228;ge f&#252;r den richtigen Umgang mit Mietnomaden bietet <a href="http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger">www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger</a>.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>ERGO Verbrauchertipps &#8220;Gesund auf Reisen&#8221;</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/04/11/ergo-verbrauchertipps-gesund-auf-reisen/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 20:08:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Reise &#38; Freizeit &#160; Aktiver Gesundheitsschutz beginnt bei der Reisevorbereitung Auch wenn es im Urlaub um Erholung gehen sollte – f&#252;r den K&#246;rper bedeutet eine Reise zun&#228;chst vor allem Stress. Klimawechsel, ungewohntes Essen und fremde Keime stellen die Abwehrkr&#228;fte auf die Probe. Um sich angemessen wappnen zu k&#246;nnen ist es wichtig, sich fr&#252;h &#252;ber die Gesundheitsrisiken zu informieren, betonen die Experten der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung). „Aktiver Gesundheitsschutz f&#252;r eine Reise beginnt schon zu Hause bei der Vorbereitung und erfordert eine &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/04/11/ergo-verbrauchertipps-gesund-auf-reisen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table cellspacing="0" cellpadding="0" width="1326.0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Reise &amp; Freizeit</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Aktiver Gesundheitsschutz beginnt bei der Reisevorbereitung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Auch wenn es im Urlaub um Erholung gehen sollte – f&#252;r den K&#246;rper bedeutet eine Reise zun&#228;chst vor allem Stress. Klimawechsel, ungewohntes Essen und fremde Keime stellen die Abwehrkr&#228;fte auf die Probe. Um sich angemessen wappnen zu k&#246;nnen ist es wichtig, sich fr&#252;h &#252;ber die Gesundheitsrisiken zu informieren, betonen die Experten der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung). „Aktiver Gesundheitsschutz f&#252;r eine Reise beginnt schon zu Hause bei der Vorbereitung und erfordert eine sorgf&#228;ltige Planung – vor allem, wenn es in exotische Gefilde gehen soll.“ Denn welche Prophylaxe erforderlich ist, h&#228;ngt ganz davon ab, welche Krankheiten und Hygienestandards zu erwarten sind. Ansprechpartner f&#252;r diese Fragen k&#246;nnen auf Reisemedizin spezialisierte &#196;rzte oder Apotheken sowie Tropeninstitute wie das Centrum f&#252;r Reisemedizin und Gesundheits&#228;mter sein. „Es empfiehlt sich zudem, die Reise- und Sicherheitshinweise des Ausw&#228;rtigen Amtes genau zu lesen“, raten die ERV Experten. „Auf der Website der Beh&#246;rde sind zu allen L&#228;ndern ausf&#252;hrliche Angaben zu finden.“ Ist dann soweit alles geregelt, steht einem entspannten Urlaub im Grunde nichts mehr im Wege – es sei denn, man wird vor der Abreise zum Beispiel pl&#246;tzlich krank und der Reiseantritt ist gef&#228;hrdet. Gl&#252;ck im Ungl&#252;ck hat in dieser Situation, wer eine Reiser&#252;cktrittsversicherung abgeschlossen hat. Sie &#252;bernimmt nicht nur m&#246;gliche Stornokosten, sondern bietet meistens noch andere Leistungen: Bei Reiseversicherern wie zum Beispiel der ERV ist ein Medizinischer Beratungsservice enthalten. Dieser ber&#228;t den Reisenden bei einer Erkrankung oder einem Unfall, ob und wann er die Reise stornieren muss.</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Quelle: ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung)</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Sicher reisen mit dem richtigen Impfschutz</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Der richtige Impfschutz ist bei jeder Auslandsreise ein absolutes Muss. Urlauber sollten sich bereits zwei bis drei Monate vor der Abreise um die n&#246;tige Immunisierung k&#252;mmern. „Eine geplante Auslandsreise ist ein guter Anlass, um den Standardimpfschutz zu pr&#252;fen. Wom&#246;glich m&#252;ssen die Impfungen gegen Polio, Tetanus und Diphtherie aufgefrischt werden“, sagen die ERV Experten. „Denn in vielen L&#228;ndern der Welt ist das Risiko, sich mit diesen Krankheiten zu infizieren, deutlich h&#246;her als zuhause.“ Wenn das Urlaubsziel in einem Malaria- oder Gelbfieber-Gebiet liegt, ist zudem eine zus&#228;tzliche Prophylaxe oder Impfung angeraten – und nicht selten sogar unbedingt notwendig: In einigen L&#228;ndern Afrikas und S&#252;damerikas ist eine entsprechende Vorsorge sogar Pflicht. „Auch, wenn in der Reisebrosch&#252;re steht, dass Impfungen nicht unbedingt erforderlich sind, kann eine Immunisierung sinnvoll sein“, sagen die ERV Experten. „Denn dieser Hinweis bedeutet in der Regel tats&#228;chlich nur, dass das Reiseland die Impfungen nicht explizit vorschreibt.“ Wegen ihrer weiten Verbreitung wird ein Schutz vor Hepatitis A und B nahezu immer empfohlen – selbst f&#252;r Urlaube in Nordeuropa. Wenn es nach S&#252;damerika und Asien geht, kann zus&#228;tzlich eine Tollwut-Impfung ratsam sein.</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Quelle: ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung)</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top"><strong>Was in eine gut sortierte Reiseapotheke geh&#246;rt</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Um auf kleinere Notf&#228;lle unter Palmen vorbereitet zu sein, geh&#246;rt eine gut sortierte Reiseapotheke mit ins Gep&#228;ck. Denn m&#246;glicherweise sind die erforderlichen Medikamente im Ernstfall vor Ort nicht so leicht erh&#228;ltlich. „Verbandsmull, Pflaster, Desinfektionsmittel, ein Fieberthermometer, Schere, Pinzette und Einmalhandschuhe sollten bei keiner Reise fehlen“, raten die ERV Experten. Auch Sonnenschutz, Schmerztabletten, sowie fiebersenkende Mittel geh&#246;ren zur Grundausstattung und sollten eingesteckt werden. Da viele Reisende in fremden L&#228;ndern zumindest zu Beginn ihres Urlaubs mit Durchfall zu k&#228;mpfen haben, sind Kohletabletten und Elektrolytpulver ebenfalls unverzichtbar. „Trotz Prophylaxe sind in Malaria-Risikogebieten zus&#228;tzlich weitere Vorsichtsma&#223;nahmen n&#246;tig – zum Beispiel muss man sich unbedingt die M&#252;cken vom Leib halten, weil sie die Krankheit &#252;bertragen“, erkl&#228;ren die ERV Experten. „Deswegen sollten Urlauber in den entsprechenden L&#228;ndern unbedingt an eine Salbe oder ein Gel zur Insektenabwehr denken.“ Als besonders wirksam gelten Pr&#228;parate, die DEET enthalten. Wer regelm&#228;&#223;ig bestimmte Arzneien einnehmen muss, darf diese nat&#252;rlich nicht vergessen. Eventuell empfiehlt es sich, eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt mitzuf&#252;hren.</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Quelle: ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung)</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" valign="top">Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter <a href="http://www.ergo.com/verbraucher">www.ergo.com/verbraucher</a>.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>psycheplus Verbraucherinformation</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/02/15/psycheplus-verbraucherinformation/</link>
		<comments>http://www.versicherheit.de/2012/02/15/psycheplus-verbraucherinformation/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 09:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherheit.de/?p=3281</guid>
		<description><![CDATA[R&#252;ckenschmerzen – aber kein Befund? Was tun, wenn die Seele den K&#246;rper krank macht Die Angst schl&#228;gt mir auf den Magen, die Wut schn&#252;rt mir die Kehle zu – was der Volksmund schon immer auf den Punkt gebracht hat, belegen mittlerweile auch medizinische Studien: Seelische Belastungen und k&#246;rperliche Beschwerden stehen in einem engen Zusammenhang. Woran sich erkennen l&#228;sst, ob eine bestimmte Krankheit Ausdruck eines tiefer liegenden, psychischen Problems ist, erkl&#228;rt der Psychologe und psycheplus-Experte Benjamin Martens. Und gibt Tipps, wie &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/02/15/psycheplus-verbraucherinformation/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>R&#252;ckenschmerzen – aber kein Befund? Was tun, wenn die Seele den K&#246;rper krank macht</p>
<p>Die Angst schl&#228;gt mir auf den Magen, die Wut schn&#252;rt mir die Kehle zu – was der Volksmund schon immer auf den Punkt gebracht hat, belegen mittlerweile auch medizinische Studien: Seelische Belastungen und k&#246;rperliche Beschwerden stehen in einem engen Zusammenhang. Woran sich erkennen l&#228;sst, ob eine bestimmte Krankheit Ausdruck eines tiefer liegenden, psychischen Problems ist, erkl&#228;rt der Psychologe und psycheplus-Experte Benjamin Martens. Und gibt Tipps, wie Betroffene beides in den Griff bekommen k&#246;nnen.</p>
<p>Ein komplexes Wechselspiel zwischen K&#246;rper und Seele<br />
Die Seele sucht sich unterschiedliche Wege, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Magenschmerzen k&#246;nnen ein Anzeichen daf&#252;r sein, aber auch ein R&#252;ckenleiden, Hautausschlag, hoher Blutdruck, Migr&#228;ne, Asthma und sogar Herzbeschwerden. Im Grunde kann hinter nahezu jedem Symptom eine psychische Ursache stecken. „K&#246;rper und Seele sind eine Einheit“, betont der psycheplus-Experte Benjamin Martens. „Das Eine hat immer auch direkten Einfluss auf das Andere.“ Dieses Wechselspiel ist komplex und vielschichtig: Bei psychosomatischen Beschwerden l&#246;sen seelische Probleme k&#246;rperliche Symptome aus, die eindeutig nachgewiesen werden k&#246;nnen. Findet der Arzt aber keine k&#246;rperlichen Anzeichen, spricht man von einer somatoformen Erkrankung. Patienten, deren Leben von der unbegr&#252;ndeten Angst vor Krankheiten bestimmt ist, leiden dagegen unter einer hypochondrischen St&#246;rung. Doch Hypochonder sind keine Simulanten, betont der Psychologe: „Die Beschwerden m&#252;ssen in jedem Fall ernst genommen werden. Denn der &#220;bergang zwischen Medizin und Psychologie ist flie&#223;end: Auch kleine Wehwehchen k&#246;nnen gro&#223;e Sorgen ausl&#246;sen, die das Leiden weiter verst&#228;rken.“</p>
<p>Der Druck der Leistungsgesellschaft macht vielen zu schaffen<br />
Die Anforderungen in der Berufswelt und im Alltag nehmen zu, der Druck der Leistungsgesellschaft macht immer mehr Menschen schwer zu schaffen. „St&#228;ndiger Stress kann zu Burnout, Depressionen und Angstst&#246;rungen f&#252;hren, die sich dann wiederum als Kopfschmerzen, R&#252;ckenverspannungen oder Herzrasen bemerkbar machen“, wei&#223; Benjamin Martens. Damit geraten die Betroffenen leicht in einen Teufelskreis: Sie laufen von Arzt zu Arzt, die psychischen Ursachen werden nicht erkannt und die Beschwerden halten an. Das geschieht h&#228;ufiger, als viele vermuten: Jeder dritte Bundesb&#252;rger leidet mindestens einmal im Leben an einer psychisch bedingten Erkrankung – Tendenz steigend. Pers&#246;nliche Krisen, innere Konflikte oder unbew&#228;ltigte Traumata kommen oft noch hinzu. „Der erste Weg bei k&#246;rperlichen Beschwerden sollte nat&#252;rlich zum Hausarzt f&#252;hren. Er muss mit einer gr&#252;ndlichen Untersuchung abkl&#228;ren, ob k&#246;rperliche Ursachen hinter den Schmerzen stecken“, so der psycheplus Experte. „Kann der Arzt aber keine Erkrankung feststellen, liegt die Vermutung nahe, dass der Patient in einer psychischen Belastungssituation steckt, aus der er sich nicht alleine l&#246;sen kann.“ Ein umfassender wissenschaftlicher Test wie der anonyme psycheplus Premiumtest kann hier erste Anhaltspunkte liefern. F&#252;r eine Diagnose muss jedoch ein qualifizierter Psychotherapeut zu Rate gezogen werden.</p>
<p>Schon in wenigen Sitzungen lassen sich Erfolge erzielen<br />
Weitere Hinweise f&#252;r einen psychischen Hintergrund k&#246;nnen stark schwankende Beschwerden, ein sehr langsames Voranschreiten der Krankheit und allgemeine Symptome wie M&#252;digkeit und Reizbarkeit sein. „Wichtig ist, dass man sich rechtzeitig an einen Experten wendet – bevor stressbedingte Bauchschmerzen etwa zum Magengeschw&#252;r werden“, erkl&#228;rt Benjamin Martens von psycheplus. Der Gang zum Therapeuten sollte dabei nicht als Anzeichen von Schw&#228;che betrachtet werden: Betroffen sind in aller Regel keine emotional labilen „Jammerlappen“, sondern vor allem besonders motivierte Menschen mit hoher Einsatzbereitschaft. Auch aus dem Grund lassen sich oft schon nach wenigen Sitzungen gute Erfolge erzielen. Der Therapeut kann den Betroffenen zeigen, wie sie mit den Symptomen umgehen und sich wirkungsvolle Entspannung verschaffen k&#246;nnen. „Bei R&#252;ckenschmerzen reagieren beispielsweise viele Betroffene instinktiv falsch, indem sie aus Angst vor noch st&#228;rkeren Beschwerden bestimmte Haltungen oder Bewegungen vermeiden“, sagt der Psychologe. „Ein solches Schonverhalten ist jedoch kontraproduktiv.“ Tats&#228;chlich hilft meist auch leichter Sport, die Beschwerden zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Wer einen stressigen Beruf hat, sollte sich unbedingt Ruhephasen g&#246;nnen, so der psycheplus Experte: „Denn ein ausgeglichenes, zufriedenes Leben ist der beste Schutz vor einer psychisch bedingten Erkrankung.“ Weitere Informationen unter www.psycheplus.de</p>
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		<title>BVerfG-Urteil: Solarien-Verbot f&#252;r Minderj&#228;hrige bleibt bestehen!</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/24/bverfg-urteil-solarien-verbot-fur-minderjahrige-bleibt-bestehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 14:35:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Verfassungsrecht Wer noch nicht vollj&#228;hrig ist, darf kein Solarium besuchen. Diese gesetzliche Regelung bezweckt den Schutz Minderj&#228;hriger vor Hautkrebs. Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde einer Minderj&#228;hrigen wurde jetzt der D.A.S. zufolge vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. BVerfG, Az. 1 BvR 2007/10 Hintergrundinformation: Seit 2009 verbietet das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, dass Sonnenstudio-Betreiber Minderj&#228;hrige auf ihre Sonnenb&#228;nke lassen. Hintergrund ist, dass nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr einer Hautkrebserkrankung besonders stark ansteigt, wenn ein Mensch &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/24/bverfg-urteil-solarien-verbot-fur-minderjahrige-bleibt-bestehen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verfassungsrecht</p>
<p>Wer noch nicht vollj&#228;hrig ist, darf kein Solarium besuchen. Diese gesetzliche Regelung bezweckt den Schutz Minderj&#228;hriger vor Hautkrebs. Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde einer Minderj&#228;hrigen wurde jetzt der D.A.S. zufolge vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.<br />
BVerfG, Az. 1 BvR 2007/10</p>
<p>Hintergrundinformation:<br />
Seit 2009 verbietet das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, dass Sonnenstudio-Betreiber Minderj&#228;hrige auf ihre Sonnenb&#228;nke lassen. Hintergrund ist, dass nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr einer Hautkrebserkrankung besonders stark ansteigt, wenn ein Mensch schon in jungen Jahren gro&#223;en Dosierungen von UV-Strahlung ausgesetzt wird.<br />
Der Fall: Ein im Juni 1994 geborenes M&#228;dchen hatte Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung eingelegt. Sie war begeisterte Benutzerin von Sonnenstudios. Ihrer Meinung nach wurde durch das Verbot ihre durch das Grundgesetz garantierte allgemeine Handlungsfreiheit eingeschr&#228;nkt. Auch ihre Eltern sahen ihre Rechte eingeschr&#228;nkt – schlie&#223;lich w&#252;rde ihnen das Gesetz die M&#246;glichkeit nehmen, ihrer Tochter den Solariumsbesuch zu erlauben. Damit w&#252;rde in ihr Erziehungsrecht eingegriffen, das ebenfalls im Grundgesetz garantiert werde. Auch ein Solariumsbetreiber beteiligte sich am Verfahren – er r&#252;gte die Verletzung seiner Berufsfreiheit. Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hielt nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Gesetz f&#252;r verfassungsgem&#228;&#223;. Zwar k&#246;nne das Solarienverbot f&#252;r Minderj&#228;hrige als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit angesehen werden &#8211; dieser verfolge aber ein legitimes Ziel und sei gerechtfertigt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belege die Gefahren durch UV-Strahlung und das davon ausgehende Hautkrebsrisiko. Der Schutz junger Menschen sei ein auch vom Grundgesetz hoch eingestuftes Anliegen. Das Verbot sei geeignet, einen besseren Gesundheitsschutz f&#252;r Jugendliche zu gew&#228;hrleisten und sei nicht unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Den Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern sah das Gericht als gering an. Die Berufsfreiheit des Betreibers sei nicht verletzt, da nur eine bestimmte Kundengruppe zeitlich begrenzt von der Nutzung ausgeschlossen sei.<br />
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011, Az. 1 BvR 2007/10</p>
<p>Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.</p>
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		<title>&#8220;Au Backe – Zahnbehandlungen k&#246;nnen ein Verm&#246;gen kosten&#8221; – Expertengespr&#228;ch der ERGO Versicherungsgruppe</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/24/au-backe-zahnbehandlungen-konnen-ein-vermogen-kosten-expertengesprach-der-ergo-versicherungsgruppe/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 14:34:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sch&#246;nes L&#228;cheln ist so etwas wie die Visitenkarte eines Menschen. Gesunde Z&#228;hne gelten als Merkmal eines gepflegten Erscheinungsbildes und tragen erheblich zur Lebensqualit&#228;t bei. Doch ein makelloses Gebiss wird immer mehr zum Luxus, denn f&#252;r Kronen, Br&#252;cken und Implantate fallen mitunter Tausende von Euro an. Die Kassen bezahlen seit einigen Jahren nur noch einen Zuschuss, der oft nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann man sich vor hohen Zuzahlungen sch&#252;tzen. F&#252;r wen sich ein solcher &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/24/au-backe-zahnbehandlungen-konnen-ein-vermogen-kosten-expertengesprach-der-ergo-versicherungsgruppe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sch&#246;nes L&#228;cheln ist so etwas wie die Visitenkarte eines Menschen. Gesunde Z&#228;hne gelten als Merkmal eines gepflegten Erscheinungsbildes und tragen erheblich zur Lebensqualit&#228;t bei. Doch ein makelloses Gebiss wird immer mehr zum Luxus, denn f&#252;r Kronen, Br&#252;cken und Implantate fallen mitunter Tausende von Euro an. Die Kassen bezahlen seit einigen Jahren nur noch einen Zuschuss, der oft nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann man sich vor hohen Zuzahlungen sch&#252;tzen. F&#252;r wen sich ein solcher Vertrag lohnt, erkl&#228;rt Dr. Wolfgang Reuter, Experte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung.</p>
<p>Mit der Gesundheitsreform 2005 ist die Selbstbeteiligung bei zahn&#228;rztlichen Behandlungen deutlich gestiegen. Was zahlen die Kassen &#252;berhaupt noch?<br />
Seit 2005 zahlen die Kassen f&#252;r Zahnersatz keinen prozentualen Anteil mehr, sondern einen festen Zuschuss, der rund die H&#228;lfte der so genannten „Regelversorgung“ abdeckt. Den Rest muss der Versicherte selbst tragen. So bezahlt die Kasse zwar die reinen Kontrollbesuche; und auch das Entfernen von Karies und einfache Zahnsteinentfernung (ein Mal j&#228;hrlich) sowie Wurzel- oder Zahnfleischbehandlungen werden meist voll &#252;bernommen. Doch schon bei einer n&#246;tigen F&#252;llung k&#246;nnen f&#252;r den Patienten erhebliche Kosten entstehen: Denn w&#228;hrend eine Amalgam-F&#252;llung den Patienten noch immer nichts kostet, muss er f&#252;r ein Gold-Inlay h&#228;ufig bis zu 500 Euro zuzahlen, f&#252;r die Keramikvariante unter Umst&#228;nden sogar noch mehr. Auch bei einer Krone f&#228;llt eine deutliche Finanzierungsl&#252;cke an: Die Kassen schie&#223;en in diesem Fall rund 150 Euro zu. Tats&#228;chlich kostet eine hochwertige Krone aber bis zu 1.000 Euro. Der Versicherte hat so zwar weiterhin grunds&#228;tzlich die freie Wahl: Einfache Br&#252;cke oder edles Implantat, Krone aus Metall, Gold, mit oder ohne Keramik-&#220;berzug. Die Kasse aber leistet immer nur denselben Zuschuss. Das hei&#223;t: Wer bessere Qualit&#228;t will, muss entsprechend tiefer in die eigene Tasche greifen.</p>
<p>Gelten bei Kindern dieselben Regeln? Oder &#252;bernehmen die Kassen bei Minderj&#228;hrigen noch weitere Leistungen?<br />
Grunds&#228;tzlich gelten f&#252;r Kinder dieselben Regeln wie f&#252;r Erwachsene. Bei einem Loch im Milchzahn gibt es demnach grunds&#228;tzlich folgende zwei M&#246;glichkeiten: Entweder man entscheidet sich f&#252;r eine Standardf&#252;llung, die von der Kasse &#252;bernommen wird; oder es soll eine hochwertigere Kunststofff&#252;llung sein – dann allerdings mit Zuzahlung. Eine private Zusatzversicherung kann sich also auch schon f&#252;r Kinder lohnen. Es ist aber richtig, dass die gesetzlichen Kassen bei Minderj&#228;hrigen einige Sonderbehandlungen &#252;bernehmen: So k&#246;nnen sie bei schwerwiegenderen Indikationen kieferorthop&#228;disch behandelt werden. Zudem haben sie Anspruch auf prophylaktische Leistungen: Zum Beispiel eine Versiegelung der kariesanf&#228;lligen Backenz&#228;hne, eine Fluoridierung zur Kr&#228;ftigung des Zahnschmelzes sowie wiederholte Mundhygiene-Unterweisungen.</p>
<p>Ab welchem Alter ist es sinnvoll, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschlie&#223;en?<br />
Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich f&#252;r jeden, der mehr als eine Mindestversorgung beim Zahnarzt will. Vor allem wenn teure Prothesen oder Implantate n&#246;tig sind, macht sich ein solcher Zusatzvertrag schnell bezahlt: Damit l&#228;sst sich die Finanzierungsl&#252;cke schlie&#223;en, sodass der Patient nur noch eine geringe Zuzahlung leisten muss. Je nach Tarif werden von einer privaten Zusatzversicherung bis zu 90 Prozent der Kosten f&#252;r Zahnersatz, Kronen oder Implantate und bis zu 100 Prozent f&#252;r eine Zahnbehandlung erstattet. Wer auf diesen Schutz nicht verzichten will, sollte m&#246;glichst fr&#252;h eine solche Zusatzversicherung abschlie&#223;en. Am besten ab Geburt und nicht erst, wenn die erste „Gro&#223;baustelle“ im Gebiss anf&#228;llt. Denn f&#252;r bereits eingetretene Sch&#228;den, geplante oder angefangene Behandlungen muss der Versicherer nicht aufkommen und Fehlbildungen der Kiefer k&#246;nnen schon auftreten, bevor der erste Zahn zu sehen ist. Au&#223;erdem spielen Krankengeschichte und Alter des Versicherten bei der Berechnung der Beitragsh&#246;he eine Rolle. Zudem k&#246;nnen die Versicherer Risikozuschl&#228;ge erheben.</p>
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		<item>
		<title>ERGO Verbraucherinformation &#8220;&#220;berwintern im S&#252;den&#8221;</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/23/ergo-verbraucherinformation-uberwintern-im-suden/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 14:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Was pensionierte „Zugv&#246;gel“ beachten sollten Viele Deutsche entfliehen in der kalten Jahreszeit den heimatlichen Minusgraden – und tanken Sonne in s&#252;dlichen Gefilden wie Spanien, der T&#252;rkei oder &#196;gypten. Gerade Rentner g&#246;nnen sich im Winter dabei gerne auch mal einen l&#228;ngeren Aufenthalt im sonnenverw&#246;hnten Ausland: Etwa 50.000 dieser pensionierten „Zugv&#246;gel“ sind es mittlerweile allj&#228;hrlich. Doch ein langer Urlaub erfordert auch eine gr&#252;ndliche Vorbereitung. Was es in Sachen „Versicherungsschutz“ zu beachten gilt, wei&#223; Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung). Viele &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/23/ergo-verbraucherinformation-uberwintern-im-suden/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was pensionierte „Zugv&#246;gel“ beachten sollten</p>
<p>Viele Deutsche entfliehen in der kalten Jahreszeit den heimatlichen Minusgraden – und tanken Sonne in s&#252;dlichen Gefilden wie Spanien, der T&#252;rkei oder &#196;gypten. Gerade Rentner g&#246;nnen sich im Winter dabei gerne auch mal einen l&#228;ngeren Aufenthalt im sonnenverw&#246;hnten Ausland: Etwa 50.000 dieser pensionierten „Zugv&#246;gel“ sind es mittlerweile allj&#228;hrlich. Doch ein langer Urlaub erfordert auch eine gr&#252;ndliche Vorbereitung. Was es in Sachen „Versicherungsschutz“ zu beachten gilt, wei&#223; Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europ&#228;ische Reiseversicherung).</p>
<p>Viele Urlaubsparadiese, die im Juli und August bis aufs letzte Hotelbett ausgebucht sind, k&#228;mpfen im Winter um zahlende Ferieng&#228;ste. Daher ist ein ausgedehnter Urlaub auf Teneriffa oder in Antalya gerade in den Wintermonaten besonders preiswert. Eine willkommene Gelegenheit f&#252;r „winterfl&#252;chtige“ Rentner: Sie sind meist ungebunden und haben keine beruflichen Verpflichtungen, die einen l&#228;ngeren Aufenthalt im Ausland unm&#246;glich machen w&#252;rden. Auch Reiseveranstalter haben dies erkannt und bieten spezielle Seniorenreisen an.</p>
<p>Reisevorbereitungen fr&#252;hzeitig beginnen<br />
Sobald das Reiseziel feststeht, k&#246;nnen sich winterm&#252;de Senioren an die Vorbereitungen machen. „Zuallererst sollten sich Langzeiturlauber informieren, ob es im Zielland besondere Einreisebestimmungen gibt. Oft muss der Reisepass noch f&#252;r einen bestimmten Zeitraum g&#252;ltig sein oder ein vorl&#228;ufiger Personalausweis wird nicht anerkannt“, wei&#223; ERV Expertin Esther Grafwallner. „Wer sich nicht rechtzeitig um alle Dokumente k&#252;mmert, steht am Zielflughafen unter Umst&#228;nden vor verschlossenen Drehkreuzen.“ Ebenso nicht zu vergessen sind die medizinischen Vorbereitungen. Gerade in s&#252;dlichen L&#228;ndern besteht erh&#246;hte Gefahr, sich mit exotischen Keimen anzustecken. Winterurlauber sollten daher an einen l&#228;nderspezifischen Impfschutz denken – und auch die Reiseapotheke mit den richtigen Medikamenten best&#252;cken.</p>
<p>Haus und Hof „reisefest“ machen<br />
W&#228;hrend des langen Aufenthalts im S&#252;den geht das Leben zu Hause nat&#252;rlich weiter. Winterurlauber sollten sich daher um alles Wichtige f&#252;r die n&#228;chsten Monate k&#252;mmern, empfiehlt Esther Grafwallner: „Dazu geh&#246;ren laufende Verpflichtungen wie etwa Mietzahlungen. Auch Zeitungsabonnements sollten abbestellt und die Post unter Umst&#228;nden umgeleitet werden.“ Zus&#228;tzlich sollte man eine Vertrauensperson benennen, die sich – mit einer Vollmacht ausgestattet – im Notfall um wichtige Angelegenheiten in der Heimat k&#252;mmern kann. Dokumente wie P&#228;sse oder den F&#252;hrerschein kopiert man am besten und hinterlegt sie zu Hause. Und nat&#252;rlich sollte die Vertrauensperson die Urlaubsadresse sowie die Telefonnummer der Verreisten kennen. Nicht zuletzt sollten Winterm&#252;de ihre Versicherung &#252;ber den Auslandsaufenthalt informieren, etwa wenn sie eine Hausratpolice besitzen: „Bleibt die Wohnung zu Hause mehrere Monate unbewohnt, kann der Versicherungsschutz erl&#246;schen. Eine kurze Nachfrage bei der Versicherung gibt Aufschluss dar&#252;ber, wie dies im Einzelfall geregelt ist“, r&#228;t die ERV Expertin.</p>
<p>Sicher bis zur Abreise<br />
Gerade bei einer l&#228;ngeren und teuren Reise geh&#246;rt der Abschluss eines passenden Versicherungsschutzes unbedingt zur Urlaubsvorbereitung. „Eine Reiser&#252;cktrittsversicherung ist ein absolutes Muss“, so Esther Grafwallner. „Denn ein monatelanger Winterurlaub im Ausland wird in der Regel von langer Hand geplant – und kostet eine Menge Geld. Kann die Reise nicht angetreten werden, etwa wegen Krankheit, bleibt man ohne Versicherungsschutz auf einem Gro&#223;teil der Stornokosten sitzen.“ Eine Reiser&#252;cktrittsversicherung &#252;bernimmt diese und sichert so zumindest den finanziellen Schaden ab.</p>
<p>Auf alles vorbereitet sein im Ausland<br />
Sollte hingegen w&#228;hrend des Auslandsaufenthalts etwas passieren, das den Winterurlauber zur Heimreise zwingt, erstattet eine Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Leistungen: beispielsweise das bereits bezahlte Hotelzimmer. „Gerade in L&#228;ndern mit ungewohntem Klima und schlechteren Hygienebedingungen als in Deutschland kann es schnell passieren, dass die Reise unerwartet endet“, so die ERV Expertin. Besonders wichtig ist eine Reisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen f&#252;r medizinische Behandlungen nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialabkommen besteht – und auch dann nur in H&#246;he der deutschen Regels&#228;tze. In vielen Urlaubsl&#228;ndern m&#252;ssen Arzt- und Klinikkosten sogar komplett aus der eigenen Reisekasse bezahlt werden – was in die Zehntausende gehen kann. Eine zus&#228;tzliche Auslandskrankenversicherung hingegen leistet weltweit, wenn der Urlauber station&#228;r oder ambulant behandelt werden muss oder sogar ein R&#252;cktransport in die Heimat vonn&#246;ten ist. „Im S&#252;den &#220;berwinternde sollten sicherstellen, dass die Reisekrankenversicherung f&#252;r die gesamte Reisedauer gilt“, wei&#223; Esther Grafwallner. Manche Versicherer, etwa die ERV, bieten alle wichtigen Reiseversicherungen &#252;brigens zusammen im Paket an. So sind Langzeiturlauber gegen alle Widrigkeiten gesch&#252;tzt und k&#246;nnen den Winter unter Sonne und Palmen ohne Sorgen genie&#223;en.</p>
<p>Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Dr. Thomas Buberl wird neuer Vorstandsvorsitzender der AXA Konzern AG</title>
		<link>http://www.versicherheit.de/2012/01/16/dr-thomas-buberl-wird-neuer-vorstandsvorsitzender-der-axa-konzern-ag/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 20:56:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Axa]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat Dr. Thomas Buberl (38) vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin zum k&#252;nftigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Frank Keuper an, der sich nach einer erfolgreichen Karriere in den Ruhestand verabschiedet. Dr. Thomas Buberl ist derzeit Chief Executive Officer (CEO) von Zurich Financial Services, Schweiz. Vor seinem Eintritt bei Zurich war er Mitglied der Gesch&#228;ftsleitung bei Winterthur in der Schweiz, zun&#228;chst als Chief Operating Officer, sp&#228;ter als Leiter Distribution &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/16/dr-thomas-buberl-wird-neuer-vorstandsvorsitzender-der-axa-konzern-ag/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat Dr. Thomas Buberl (38) vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin zum k&#252;nftigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Frank Keuper an, der sich nach einer erfolgreichen Karriere in den Ruhestand verabschiedet.</p>
<p>Dr. Thomas Buberl ist derzeit Chief Executive Officer (CEO) von Zurich Financial Services, Schweiz. Vor seinem Eintritt bei Zurich war er Mitglied der Gesch&#228;ftsleitung bei Winterthur in der Schweiz, zun&#228;chst als Chief Operating Officer, sp&#228;ter als Leiter Distribution &amp; Marketing. Davor arbeitete er bei der Boston Consulting Group als Berater im Bereich Banken und Versicherungen in Deutschland und im Ausland.</p>
<p>Er ist in Wuppertal aufgewachsen und hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU in Koblenz absolviert. Im Jahr 1998 erwarb er einen Master of Business Administration an der Lancaster University (UK) und promovierte im Jahr 2001 an der Universit&#228;t St. Gallen in Kapitalmarkttheorie. In 2008 wurde er zum Young Global Leader durch das World Economic Forum ernannt.</p>
<p>Dr. Thomas Buberl &#252;bernimmt s&#228;mtliche Kompetenzen und die Verantwortung f&#252;r den deutschen Konzern von Dr. Frank Keuper. Zudem wird er Mitglied des Executive Committee der AXA Gruppe.</p>
<p>Dr. Frank Keuper ist seit 1994 als Vorstand f&#252;r AXA und verschiedene Vorg&#228;ngergesellschaften des heutigen Konzerns t&#228;tig. Im Zuge der Fusion mit der DBV-Winterthur im Jahre 2007, deren Vorsitz er damals innehatte, wurde Keuper zum Vorsitzenden des Vorstandes der AXA Konzern AG bestellt.</p>
<p>Jacques de Vaucleroy, Vorsitzender des Aufsichtsrates: &#8220;Dr. Frank Keuper hat die deutsche AXA &#252;ber viele Jahre gepr&#228;gt und zu einem der f&#252;hrenden, anerkannten und erfolgreichen Versicherer in Deutschland geformt. Beispielhaft daf&#252;r ist die unter seiner F&#252;hrung &#252;berzeugend gelungene Fusion von AXA und DBV-Winterthur, bei der er schon fr&#252;h die entscheidenden Weichen gestellt und den Konzern strategisch f&#252;r die Zukunft ausgerichtet hat. Ich danke Herrn Dr. Keuper ausdr&#252;cklich f&#252;r seine Verdienste und w&#252;nsche ihm alles Gute f&#252;r seinen weiteren Lebensweg&#8221;.</p>
<p>&#8220;Mit Dr. Thomas Buberl haben wir eine dynamische F&#252;hrungspers&#246;nlichkeit gewinnen k&#246;nnen, die &#252;ber internationale Erfahrung im Management von Versicherungskonzernen verf&#252;gt. Ich bin &#252;berzeugt, dass er die deutsche AXA mit seinem Marktverst&#228;ndnis, F&#252;hrungsqualit&#228;t und Leidenschaft erfolgreich in die Zukunft f&#252;hren wird&#8221;, sagt Jacques de Vaucleroy.</p>
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		<title>ERGO Verbraucherinformation &#8220;F&#252;r ein Leben ohne Krebs: Vorsorgeuntersuchungen&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 20:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[ERGO]]></category>

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		<description><![CDATA[Empfohlene Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 450.000 Menschen an Krebs, &#252;ber 200.000 sterben daran. Sch&#228;tzungen zufolge k&#246;nnte die Zahl der Krebserkrankungen bis 2030 um weitere 50 Prozent steigen – und das nicht nur, weil die Menschen immer &#228;lter werden: Noch immer geht nur jede zweite Frau regelm&#228;&#223;ig zur Fr&#252;herkennung. Beim „starken“ Geschlecht sieht die Bilanz noch schlechter aus: Nur jeder sechste Mann begibt sich zur Krebsvorsorge. Dabei lassen sich viele Tumoren nur heilen, wenn sie fr&#252;hzeitig &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/16/ergo-verbraucherinformation-fur-ein-leben-ohne-krebs-vorsorgeuntersuchungen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Empfohlene Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung</p>
<p>Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 450.000 Menschen an Krebs, &#252;ber 200.000 sterben daran. Sch&#228;tzungen zufolge k&#246;nnte die Zahl der Krebserkrankungen bis 2030 um weitere 50 Prozent steigen – und das nicht nur, weil die Menschen immer &#228;lter werden: Noch immer geht nur jede zweite Frau regelm&#228;&#223;ig zur Fr&#252;herkennung. Beim „starken“ Geschlecht sieht die Bilanz noch schlechter aus: Nur jeder sechste Mann begibt sich zur Krebsvorsorge. Dabei lassen sich viele Tumoren nur heilen, wenn sie fr&#252;hzeitig erkannt werden. Regelm&#228;&#223;ige Vorsorgeuntersuchungen k&#246;nnen das Krebsrisiko daher erheblich senken. Welche Untersuchungen in welchem Alter wichtig sind, wei&#223; Medizin-Experte Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung.</p>
<p>Krebs ist eine heimt&#252;ckische Krankheit. Denn ganz am Anfang verursacht Krebs keine Schmerzen und zeigt auch sonst kaum Symptome. „Das macht die Krankheit so bedrohlich“, erkl&#228;rt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Meist bleibt sie genau in dem Stadium unerkannt, in dem sie noch gut heilbar w&#228;re – mit fatalen Folgen.“ Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Krankheiten in Deutschland die Todesursache Nummer eins. Nach Ansicht der Deutschen Krebsgesellschaft w&#228;re ein Drittel der Erkrankungen durch bessere Pr&#228;vention vermeidbar. Doch viele Menschen verdr&#228;ngen die Risiken. „Wer die empfohlenen Untersuchungen vor sich herschiebt erh&#246;ht die Gefahr, dass ein Tumor nicht rechtzeitig erkannt wird“, betont Dr. Wolfgang Reuter. „Denn je fr&#252;her b&#246;sartige Ver&#228;nderungen der Zellen bemerkt werden, umso besser sind die Heilungschancen.“</p>
<p>Regelm&#228;&#223;ige Fr&#252;herkennung bei Frauen<br />
Gesetzliche sowie private Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein umfangreiches Programm zur Krebsfr&#252;herkennung an. So sollten sich junge Frauen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr einmal im Jahr beim Frauenarzt einer Fr&#252;herkennungsuntersuchung im Genitalbereich und dem Unterleib unterziehen. „Der Gyn&#228;kologe kann dabei auch Krebsvorstufen feststellen“, erkl&#228;rt der erfahrene DKV Mediziner. „Denn wenn die Behandlung rechtzeitig einsetzt, entsteht in vielen F&#228;llen erst gar kein Krebs.“ Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr empfiehlt sich zus&#228;tzlich einmal im Jahr eine Tastuntersuchung der Brust. Ab 50 Jahren sollten Frauen zudem alle zwei Jahre eine Mammographie vornehmen lassen, also eine R&#246;ntgenuntersuchung, durch die Ver&#228;nderungen des Brustgewebes erkannt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Empfohlene Vorsorgeuntersuchungen bei M&#228;nnern<br />
Da Hodenkrebs vermehrt in jungen Jahren auftritt, sollten sich M&#228;nner zwischen 20 und 35 Jahren m&#246;glichst regelm&#228;&#223;ig einfach selbst untersuchen: Durch monatliches Abtasten lassen sich so auff&#228;llige Ver&#228;nderungen wie Knoten, Vergr&#246;&#223;erungen oder Verkleinerungen im Genitalbereich fr&#252;hzeitig erkennen und behandeln. Ab 45 Jahren sollte auch die Prostata ein Thema werden: Schlie&#223;lich erkranken knapp zw&#246;lf Prozent aller M&#228;nner in Deutschland im Laufe ihres Lebens daran. Einmal pro Jahr sollte „Mann“ sich deshalb vom Hausarzt oder einem Urologen untersuchen lassen.</p>
<p>Frauen und M&#228;nner in den besten Jahren<br />
Ab einem Alter von 35 Jahren kommt f&#252;r Frauen und M&#228;nner schlie&#223;lich die Zeit, ihre Haut regelm&#228;&#223;ig von einem Arzt unter die Lupe nehmen zu lassen. „Insbesondere der schwarze Hautkrebs neigt dazu, recht fr&#252;h Metastasen in anderen Organen zu bilden“, warnt Dr. Wolfgang Reuter und empfiehlt, das aus Vorgespr&#228;ch, visueller Ganzk&#246;rperuntersuchung und Nachbesprechung bestehende Screening alle zwei Jahre von einem Dermatologen durchf&#252;hren zu lassen. Mit Beginn der F&#252;nfziger haben gesetzlich und privat Versicherte zudem Anspruch auf eine j&#228;hrliche Tast-Untersuchung zur Darmkrebsvorsorge; zwischen dem 50. und dem 55. Lebensjahr sollte au&#223;erdem der Stuhl einmal im Jahr auf okkultes (unsichtbares) Blut getestet werden. „Ab dem 55. Lebensjahr kann man dann auch eine Darmspiegelung  machen lassen“, sagt Dr. Wolfgang Reuter. „Das ist eine sehr sichere Methode zur Darmkrebs-Fr&#252;herkennung, die erst nach zehn Jahren wiederholt werden muss.“</p>
<p>Regelm&#228;&#223;ige Vorsorge kann Leben retten<br />
Wer schon in jungen Jahren regelm&#228;&#223;ig wie empfohlen zur Vorsorge geht, kann sein eigenes Risiko, an Krebs zu erkranken – und wom&#246;glich daran zu sterben – erheblich senken. Solange keine anderen Faktoren dagegen sprechen, sind weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Regel nicht n&#246;tig. „Wann und in welchem Umfang weitere Ma&#223;nahmen zur Fr&#252;herkennung ratsam sein k&#246;nnen, sollten Patienten individuell mit ihrem Arzt kl&#228;ren. Er wird den Patienten auch auf die Risiken und m&#246;glichen Folgen einer Untersuchung hinweisen. Auch ein Anruf bei der eigenen Krankenversicherung kann meist schon viele Fragen beantworten“, r&#228;t DKV Gesundheitsexperte Dr. Wolfgang Reuter.<br />
Anzahl der Anschl&#228;ge (inkl. Leerzeichen): 4.677</p>
<p>Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.</p>
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		<title>&#8220;F&#252;r Hansi bitte 2x klingeln!&#8221; &#8211; D.A.S. Verbraucherinfo</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 20:56:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>inka</dc:creator>
				<category><![CDATA[D.A.S.]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind Tiere in der Mietwohnung erlaubt? F&#252;r den einen ist der treue Hund, f&#252;r den anderen der gesellige Wellensittich das geeignete Haustier. Doch unabh&#228;ngig davon, f&#252;r welches Tier sich ein Mieter entscheidet: Vorab sollte der Mietvertrag gepr&#252;ft und am besten auch der Vermieter kontaktiert werden. In der Regel h&#228;ngt die Erlaubnis f&#252;r einen tierischen Mitbewohner in einer Mietwohnung von dessen Art und Gr&#246;&#223;e ab. Ob Hund, Katze oder Meerschweinchen eine Zustimmung erfordern, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Eine gesetzliche Antwort auf &#8230; <a href="http://www.versicherheit.de/2012/01/12/fur-hansi-bitte-2x-klingeln-d-a-s-verbraucherinfo/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Tiere in der Mietwohnung erlaubt?</p>
<p>F&#252;r den einen ist der treue Hund, f&#252;r den anderen der gesellige Wellensittich das geeignete Haustier. Doch unabh&#228;ngig davon, f&#252;r welches Tier sich ein Mieter entscheidet: Vorab sollte der Mietvertrag gepr&#252;ft und am besten auch der Vermieter kontaktiert werden. In der Regel h&#228;ngt die Erlaubnis f&#252;r einen tierischen Mitbewohner in einer Mietwohnung von dessen Art und Gr&#246;&#223;e ab. Ob Hund, Katze oder Meerschweinchen eine Zustimmung erfordern, erl&#228;utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Eine gesetzliche Antwort auf die Frage, ob Mieter sich ein Haustier mit oder ohne Erlaubnis des Vermieters anschaffen d&#252;rfen, gibt es nicht. Und auch die Gerichte urteilen dazu nicht immer einheitlich &#8211; besonders, wenn der neue Mitbewohner ein Hund oder eine Katze ist. Am unproblematischsten sind sogenannte Kleintiere wie beispielsweise Goldhamster, Kanarienv&#246;gel, Zierfische oder Zwergkaninchen. „Ihre Haltung geh&#246;rt zum ‚vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch&#8217; einer Mietwohnung“, erkl&#228;rt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und erg&#228;nzt: „Hier muss der Mieter keine Erlaubnis des Vermieters einfordern.“ Allerdings darf von diesen Tieren keine nennenswerte L&#228;rm- oder Geruchsbel&#228;stigung, keine Gefahr f&#252;r andere Mieter und auch keine erhebliche Besch&#228;digung der Mietsache ausgehen (AG Hanau, Az. 90 C 1294/99-90). Problematisch sind zum Beispiel laute Papageien, Frettchen – wegen der m&#246;glichen Geruchsbel&#228;stigung – oder auch Giftschlangen und Vogelspinnen.</p>
<p>Was steht im Mietvertrag?<br />
„Generell sollte zun&#228;chst der Mietvertrag auf Klauseln &#252;ber Haustiere gepr&#252;ft werden“, f&#228;hrt die D.A.S. Expertin fort. Ein pauschales Verbot aller Tierarten ist laut Bundesgerichtshof unwirksam (Az. VIII ZR 340/06), da Kleintiere immer erlaubt sind. Wird jedoch – wie h&#228;ufig der Fall – ausschlie&#223;lich die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt, dann muss sich der Mieter an dieses Verbot halten! Nur in besonderen F&#228;llen, beispielsweise bei einem Blindenhund, kann es Ausnahmen geben.<br />
H&#228;ufig verlangt der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters f&#252;r Hunde oder Katzen. Wer diese Klausel missachtet, verst&#246;&#223;t gegen den Mietvertrag und kann gerichtlich zur Abschaffung des Tieres verurteilt werden. Bei hartn&#228;ckiger Missachtung des Mietvertrages besteht sogar die Gefahr der K&#252;ndigung. Dabei ist es nach Ansicht einiger Gerichte auch unerheblich, ob andere Bewohner des Mietshauses schon Hunde oder Katzen halten. So entschied das Landgericht K&#246;ln (Az. 6 S 269/09): Der Vermieter habe hier das Recht, individuell zu entscheiden. Wohnen etwa bereits mehrere Hunde in einem Mietshaus, k&#246;nne das Hinzukommen eines weiteren Tieres zu Problemen f&#252;hren.</p>
<p>Ohne Regelung im Mietvertrag<br />
Enth&#228;lt der Mietvertrag keine oder eine ung&#252;ltige Regelung f&#252;r Haustiere, empfiehlt es sich trotzdem, mit dem Vermieter vorab &#252;ber den neuen tierischen Mitbewohner zu sprechen. Denn die Gerichte urteilen bei einer fehlenden Regelung im Mietvertrag &#252;ber die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderen gr&#246;&#223;eren Tieren sehr unterschiedlich, da in jedem einzelnen Fall eine Vielzahl von Faktoren beachtet werden m&#252;ssen. Dazu geh&#246;ren Art, Gr&#246;&#223;e und Verhalten des Tieres, der Zustand und die Lage der Wohnung sowie die pers&#246;nlichen Verh&#228;ltnisse des Mieters. Ein Beispiel: Das Amtsgericht M&#252;nchen entschied, dass Mini-Schweine generell in einer Wohnung gehalten werden d&#252;rfen – au&#223;er, sie stellen eine Gefahr f&#252;r andere Bewohner dar (Az. 413 C 12648/04). In diesem Fall hatte ein solches Tier zwei Personen durch Bisse verletzt und musste abgeschafft werden. Auch die Interessen der Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Haustiere und die besonderen Bed&#252;rfnisse des Mieters m&#252;ssen mit in Betracht gezogen werden.<br />
Mieter, die planen, sich ein Haustier anzuschaffen, aber auch Vermieter, die &#252;ber eine Tierhaltung entscheiden m&#252;ssen, finden auf www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht.de weitere hilfreiche Informationen.</p>
<p>Kurzfassung:<br />
Hamster oder Sch&#228;ferhund?<br />
Was bei Haustieren in einer Mietwohnung zu beachten ist</p>
<p>Wer &#252;berlegt, sich einen Hamster oder Kanarienvogel als neuen Mitbewohner seiner Mietwohnung zuzulegen, der kann dies unbedenklich tun. „Sogenannte Kleintiere geh&#246;ren zum ‚vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch&#8217; einer Mietwohnung“, erkl&#228;rt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Hier muss der Mieter keine Erlaubnis des Vermieters einfordern und die Haltung solcher Haustiere darf auch nicht verboten werden.“ Allerdings sollte von diesen Tieren keine nennenswerte L&#228;rm- oder Geruchsbel&#228;stigung, keine erhebliche Besch&#228;digung der Mietsache und keine Gefahr f&#252;r andere Hausbewohner ausgehen (AG Hanau, Az. 90 C 1294/99-90). Trotzdem ist es f&#252;r Mieter zun&#228;chst ratsam, den Mietvertrag auf Klauseln &#252;ber Haustiere zu &#252;berpr&#252;fen. Ein pauschales Verbot aller Tierarten ist laut Bundesgerichtshof unwirksam (Az. VIII ZR 340/06). Wird jedoch – wie h&#228;ufig der Fall &#8211; speziell die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt, dann muss sich der Mieter daran halten! Das gilt auch f&#252;r einen Vertragspassus, der die Zustimmung des Vermieters f&#252;r die Haltung von Hunden oder Katzen verlangt. Ansonsten verst&#246;&#223;t der Mieter gegen den Mietvertrag – und riskiert, dass er sein Haustier wieder abschaffen oder ausziehen muss. Dabei ist es nach Ansicht einiger Gerichte unerheblich, ob andere Bewohner des Mietshauses schon Hunde oder Katzen halten, so das Landgericht K&#246;ln (Az. 6 S 269/09): Der Vermieter habe das Recht, individuell zu entscheiden. Wohnen etwa bereits mehrere Hunde in einem Mietshaus, k&#246;nne das Hinzukommen eines weiteren Tieres zu Problemen f&#252;hren. Mieter, die planen, sich ein Haustier anzuschaffen, aber auch Vermieter, die &#252;ber eine Tierhaltung entscheiden m&#252;ssen, finden auf www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht.de weitere hilfreiche Informationen.</p>
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