Neue BU-Vorsorge Premium der Continentale – Bei vielen Berufen attraktivere Beiträge – Einstufung in sechs Berufsgruppen – Differenziertes und personalisierbares Beratungsmaterial für bestimmte Zielgruppen
Jeder Lebenslauf, jeder Kunde ist anders. Das spielt auch bei der Absicherung der Arbeitskraft eine Rolle. Deshalb hat die Continentale jetzt ihre neue BU-Vorsorge Premium auf den Markt gebracht. Die entscheidende Neuerung: Das Unternehmen betrachtet die Berufsbilder mit jetzt sechs Berufsgruppen viel differenzierter und berücksichtigt dabei einen Qualifikationsbonus. Dadurch werden die Beiträge bei vielen Berufen noch attraktiver.
Sechs Berufsgruppen ermöglichen präzise Einstufung
Für die Entwicklung des neuen Tarifs hat sich die Continentale im Vorfeld mehr als 8.000 Berufsbilder mit ihren Ausprägungen angesehen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Qualifikation und die berufliche Stellung Einfluss darauf haben, ob ein Berufsunfähiger sich neu orientieren will und kann. Das Ergebnis: Die Continentale stuft jetzt in sechs statt bislang drei Berufsgruppen ein: 1++, 1+, 1, 2+, 2 und 3.
“Das hat aber nicht zur Folge, dass wir jetzt einen einheitlichen Akademikerbonus vergeben”, betont Continentale-Vorstandsmitglied Heinz Jürgen Scholz. “Das einzelne Berufsbild wird weiterhin mit seinen individuellen Risiken betrachtet.” Neben dem ausgeübten Beruf spielt deshalb für die Beitragsermittlung auch eine Rolle, ob der Versicherte zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung oder einen Meistertitel hat, Aufsichtstätigkeiten übernimmt oder einen überwiegenden Teil der Arbeitszeit am Schreibtisch verbringt. Scholz: “Mit dieser Vorgehensweise heben wir uns vom Markt ab. Zudem können wir noch differenziertere und damit noch wettbewerbsfähigere Beiträge anbieten.”
Ein Beispiel: Das Berufsbild “Sachbearbeiter” sagt sehr wenig über die tatsächliche Tätigkeit des Kunden aus. So wird ein Sachbearbeiter ohne Berufsausbildung in Berufsgruppe 2 eingestuft. Hat er eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder ist er Akademiker kommt er in Berufsgruppe 1. Arbeitet er darüber hinaus überwiegend im Büro, wird er in die noch günstigere Berufsgruppe 1+ eingestuft.
Sofortkapital hilft in der ersten schweren Zeit
Neben der neuen Form der Berufsgruppeneinstufung ist die BU-Vorsorge Premium der Continentale durch erweiterte Möglichkeiten der Nachversicherung und verschiedene Überbrückungsangebote bei Zahlungsengpässen sehr flexibel. Neu ist auch die Option “Sofortkapital”, mit der der Versicherte bei erstmaliger Berufsunfähigkeit zusätzlich zur Rente eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von sechs Monatsrenten erhält. Mit diesem Geld kann der Betroffene zum Beispiel besondere Anschaffungen bezahlen, die ihn dabei unterstützen, sich mit der neuen Situation zurechtzufinden und seinen Alltag leichter zu bewältigen.
Differenziertes und personalisierbares Beratungsmaterial
Im Beratungsgespräch zur neuen BU-Vorsorge Premium nimmt die praxisorientierte Software der Continentale dem Vermittler viel Arbeit ab. Darüber hinaus bietet der Versicherer differenziertes Beratungsmaterial an, das die Kunden auf unterschiedliche Art anspricht. So stellt die Continentale Flyer zur Verfügung, die in Sprache, Argumentation und Bildwelt auf bestimmte Zielgruppen und Kundentypen eingehen. Das Material kann zudem noch mit dem Logo und den Kontaktdaten des Vertriebspartners personalisiert werden.
Weitere Informationen zur neuen BU-Vorsorge Premium der Continentale und dem neuen Verkaufsansatz gibt es unter www.contactm.de/zielgenau.
Familie & Kinder
Drachensteigen – Vergnügen für Jedermann
Wenn im Herbstwind die Blätter rauschen, zieht es Kinder (und so manchen Vater) zum Drachensteigen nach draußen. Doch gerade in dicht besiedelten Gegenden endet der erste „Ausflug“ schnell in einem Baum oder sogar in einer Hochspannungsleitung! Das kann fatale Folgen haben, denn die Drachenschnur kann zum Strom- oder sogar Blitzableiter werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Platz zum Drachensteigen so gewählt sein, dass sich keine Straßen und Flugplätze in der Nähe befinden. Und auch ein gehöriger Abstand zu elektrischen Freileitungen ist grundsätzlich ein Muss. Dabei gilt die Formel: „Der Abstand zur nächsten Freileitung muss mindestens doppelt oder dreifach so groß sein, wie die Schnur lang ist – bei einer Schnurlänge von 10 Metern sollte er also 20 oder gar 30 Meter betragen“, erklären die ERGO-Experten. Ebenso wichtig ist auch das Material des Drachen: Die Schnüre dürfen kein Metall enthalten – es kann Strom besonders leicht leiten. Grundsätzlich raten die Experten: „Falls der Drachen im akuten Notfall doch einmal eine Freileitung berührt, sofort die Leine loslassen!“ Außerdem sollte man auf keinen Fall eine Befreiungsaktion starten – hier droht Lebensgefahr!
Quelle: ERGO
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Modellflugzeuge – Der ferngesteuerte Spaß
Viele kleine und große Jungs träumen davon, Pilot zu sein. Wer keinen Jumbo fliegt, kann seinen Traum auch „im Kleinen“ ausleben: Als Modellflugzeugführer. Modelle bis zu fünf Kilo Gewicht dürfen dabei fast überall und jederzeit gestartet werden. Ausnahme: In der Nähe von Flughäfen sind die kleinen Flieger tabu. Und: Wenn ein Modellflugzeug über einen Verbrennungsmotor verfügt und nahe eines Wohngebiets gestartet wird, braucht man laut §16 LuftVo eine Erlaubnis des Luftamtes des jeweiligen Regierungsbezirks. Auch wer den Traum vom Fliegen mit einer größeren Modell-Maschine ausleben will, braucht – wenn sie zwischen fünf und 25 Kilo schwer ist – eine Genehmigung des Luftamtes. Doch: „Hier sind die Bestimmungen sehr vielfältig und richten sich vor allem nach den örtlichen Begebenheiten“, wissen die Experten der ERGO. „Daher sollte man sich unbedingt vor dem Kauf genau über die Regelungen informieren.“ Mit Modellflugzeugen über 25 Kilo geraten Laien schnell in die Profi-Liga, denn diese Exemplare darf nur bedienen, wer eine Lizenz gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) von einem Modellflieger-Verband hat. Zusätzlich benötigt das Flugmodell noch eine Verkehrszulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Quelle: ERGO
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Massenaufstieg von Luftballons
Hochzeiten, Volksfeste, Kindergeburtstage – Luftballons sind beliebte Highlights. Doch Vorsicht: Gerade, wenn man viele Ballons gleichzeitig zum Himmel steigen lassen will, muss man einige Bestimmungen beachten. „Sobald es mehr als 500 Ballons sind, ist dafür laut §16a LuftVo eine Genehmigung bei der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) notwendig“, wissen die ERGO-Experten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ballons mit Luft oder Helium gefüllt sind. Ganz grundsätzlich gilt: Luftballons sollten nie in der Nähe von Flughäfen in den Himmel steigen. Und ein Tipp zur eigenen Sicherheit: „Bündeln Sie die Ballons nicht zu so genannten Ballontrauben, befüllen Sie diese nicht mit brennbarem Gas und befestigen Sie keine harten Gegenstände wie Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe oder Knicklichter an den Ballons“, raten die ERGO-Experten.
Quelle: ERGO
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Der 46-jährige René W. Keller ist per 1. November 2010 zum Leiter IT und zum Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Markt Schweiz ernannt worden.
«Mit seiner Erfahrung im Führen grosser IT-Organisationen, seinem unternehmerischen Flair und seinem breiten Wissen wird René W. Keller einen wichtigen Beitrag leisten können an die Weiterentwicklung unserer Plattformen, Prozesse und Projekte innerhalb der IT Schweiz», sagt Ivo Furrer, CEO Swiss Life Schweiz. «Wir freuen uns, eine derart ausgewiesene Führungspersönlichkeit für unser Team gewonnen zu haben.»
René W. Keller war in unterschiedlichen, internationalen Funktionen unter anderem für UBS, Credit Suisse und Winterthur Group tätig. Zurzeit arbeitet er als Head IT Global Core Banking bei der Credit Suisse Group. Nach seinem Informatik-Studium an der ETH Zürich hat er seine Ausbildung mit einem Executive-MBA-Abschluss an der Universität St. Gallen vervollständigt. René W. Keller übernimmt die Funktion von Daniele Tonella, der entschieden hat, sich nach neun erfolgreichen Jahren bei Swiss Life innerhalb oder ausserhalb der Gruppe beruflich neu zu orientieren.
AXA bietet Sicherheit für Dienstleister im Grundstücks- und Wohnungswesen
In ihrer Rolle als Dienstleister übernehmen Hausverwalter komplexe Verwaltungsaufgaben und sind verantwortlich für das Zuhause vieler Menschen. Sicherheit steht dabei an erster Stelle: Es gibt vielfältige Risiken und Gefahren, welche die betreuten Immobilien im Portfolio des Verwalters bedrohen und damit auch finanzielle Folgen für das Unternehmen des Hausverwalters selbst haben können. Entsprechend gilt es, ein umfangreiches Versicherungspaket zu schnüren, das alle relevanten Gefahren absichert: Eine Komplettlösung für Dienstleister im Grundstücks- und Wohnungswesen bietet nun das Konzept für Wohnungseigentümer-gemeinschaften und Hausverwalter von AXA.
Vielfältiges Portfolio verlangt passgenauen Schutz
Hausverwalter stehen in der Pflicht, ihr Portfolio angemessen abzusichern. Unzureichender Versicherungsschutz hat auch Auswirkungen auf das Verwaltungsunternehmen selbst, denn der Unternehmer trägt im Schadenfall das finanzielle Risiko. “Eine gute Versicherung schützt den Hausverwalter und das von ihm verwaltete Portfolio im Schadenfall vor finanziellen Folgen”, erklärt Steffen Fries, Branchenverantwortlicher für das Grundstücks- und Wohnungswesen bei AXA. “Sie berücksichtigt alle Ansprüche, die sich aus dem individuellen Portfolio ergeben.” Bereits die Ausstattung einer Immobilie bestimmt die Wahl des Versicherungsschutzes maßgeblich: Haustechnische Anlagen, Heizöltanks oder Gebäudeverglasung bergen unterschiedliche Gefahren. Da reicht eine einzelne Police häufig nicht aus. Die Lösung ist ein Versicherungs-Komplettpaket aus einer Hand, das individuell ergänzt werden kann.
Rundum-Schutz durch ganzheitliches Konzept
Auf der sicheren Seite sind Dienstleister im Grundstücks- und Wohnungswesen mit einer Versicherungslösung von einem Branchenspezialisten. AXA zum Beispiel bietet mit dem Konzept für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwalter Versicherungsschutz für Gebäude mit mindestens 15 Wohneinheiten, deren wohnwirtschaftlicher Anteil wenigstens 50 Prozent beträgt. Das Konzept integriert alle relevanten Deckungen: Kern ist eine Gebäudeversicherung, die der Hausverwalter nach dem Bausteinprinzip durch Zusatzversicherungen ergänzen kann. Neben einem Versicherungsbaustein Haustechnik für Anlagen der Heiztechnik gibt es eine Versicherung gegen Sachschäden durch Mieter an vermietetem Eigentum, also zum Beispiel Schäden durch sogenannte Mietnomaden. Hinzu kommen je nach Bedarf eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und eine Glasversicherung. In einem persönlichen Beratungsgespräch wählen Betreuer und Hausverwalter den richtigen Versicherungsschutz aus und passen diesen dem Portfolio an. Der Schutz ist so risikogerecht gestaltet und deckt alle relevanten Gefahren ab – aus einer Hand. Interessant ist auch das professionelle Schadenmanagement von AXA: Schäden sind zügig wieder repariert, es gibt zeitnah Schadenersatz, und der Hausverwalter vermeidet damit Mietausfälle. Ein Service, der auch bei Eigentümern und Mietern für Zufriedenheit sorgt.
Nachbarrecht
Unter Nachbarn sorgen immer wieder Pflanzen für Streit, die von einem Grundstück auf das andere wachsen oder hinüber hängen. Das Amtsgericht München hat nun der D.A.S. zufolge darauf hingewiesen, dass ein Nachbar hinüber wachsende Baumwurzeln nicht dulden muss, wenn diese seinen Rasen durchwuchern.
AG München, Az. 121 C 15076/09
Hintergrundinformation:
Die Störerhaftung ist in § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es geht dabei um eine Beeinträchtigung des Eigentums durch einen Außenstehenden. Kann jemand sein Eigentum – etwa sein Grundstück – nicht wie üblich nutzen, weil Einwirkungen von außen (z. B. Lärm, Abgase) dies verhindern, hat er einen Anspruch auf Beseitigung der Störung und auf Unterlassung weiterer Störungen. Zusätzlich kennt das BGB noch eine Regelung über Bäume: Steht ein Baum genau auf der Grundstücksgrenze, gehören seine Früchte und (bei Fällung) der Baum beiden Nachbarn zu gleichen Teilen. Jeder Nachbar kann die Beseitigung verlangen, hat aber ggf. auch deren Kosten zu tragen. Die Fällung muss nach der örtlichen Baumschutzverordnung zulässig sein. Der Fall: An der Grenze zweier Grundstücke standen vier Bäume – nicht direkt auf der Grenze, sondern auf der Seite eines Grundstücks. Die Nachbarin auf der anderen Seite bevorzugte Rasen. Nun wuchsen die Wurzeln der Bäume über die Grenze und kamen im Rasen nach oben. Die Nachbarin duldete dies lange. Schließlich konnte sie vor lauter Wurzeln nicht mehr Rasenmähen. Sie bat ihre Nachbarin erfolglos darum, die Wurzeln zu kappen. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge zu Gunsten des Rasens. Dieser sei erheblich beeinträchtigt, Pflege oder Wachstum seien nicht mehr möglich. Die Bäume seien nicht mehr gesund und erhaltenswert. Falls sie durch das Kappen der Wurzeln eingehen sollten, sei dies keine unangemessene Benachteiligung. Zwar könne die Klägerin eine Fällung nach so langer Zeit nicht mehr fordern. Dies betreffe aber nicht den Anspruch auf Beseitigung der Wurzeln in ihrem Rasen. Falls dies zum Absterben der Bäume führe, müsse deren Eigentümerin dies hinnehmen. Auch die Kosten müsse sie tragen.
Amtsgericht München, Urteil vom 12.2.2010, Az. 121 C 15076/09
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Damit der Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt
Das eigene Haus mit Garten, irgendwo im Grünen – ein Traum, den sich gerade Familien mit Kindern nur zu gern erfüllen möchten. Doch der Weg vom Luftschloss hin zum fertigen Eigenheim ist nicht selten beschwerlich, lang und ziemlich teuer. Denn es gibt eine Fülle unerwarteter Fallstricke, die schon in der Bauphase den Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum machen können. Auf welche Gefahren Bauherren deshalb unbedingt vorbereitet sein sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.
Steht erst einmal die Finanzierung und ist das passende Grundstück gefunden, kann es für viele angehende Hausbesitzer gar nicht schnell genug losgehen. Doch vor den Einzug ins Traumhaus hat der liebe Gott viel Schweiß, Ärger und so manche Gefahr gesetzt. Zwar kalkulieren vorausschauende Bauherren übliche Missgeschicke wie eine falsch gesetzte Zwischenwand oder Blessuren an Material und Mensch bei einem Bauvorhaben in der Regel bereits frühzeitig ein. Doch was, wenn ein kleines Malheur, etwa eine umgestürzte Leiter oder ein einziger herabfallender Ziegel, plötzlich große Folgen hat?
Bauherren tragen die Verantwortung
„Von einem Neubau gehen oft Gefahren aus, die man als Laie im Vorfeld nur schwer abschätzen kann“, bestätigen die ERGO-Experten und fügen hinzu: „Da aber grundsätzlich der Bauherr die Verantwortung für das von ihm in Auftrag gegebene Bauvorhaben trägt, sollte dieser auch mit dem Unvorhersehbaren rechnen. Sonst fällt der Traum vom Eigenheim nämlich schlimmstenfalls wie ein Kartenhaus wieder in sich zusammen.“ Landet ein umgestürztes Gerüst oder die XXL-Leiter beispielsweise im Garten oder auf der Garage des Nachbarn, haftet nämlich zunächst der Bauherr – auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Unglücks nicht einmal anwesend war. Auch wer die Arbeiten ganz oder teilweise von einer Baufirma erledigen lässt und die Verantwortung für das Bauvorhaben an einen Bauleiter überträgt, ist dadurch nicht vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Denn die Verpflichtung des Bauherren, für die Beseitigung von Gefahrenquellen zu sorgen, bleibt auch dann bestehen.
Haftpflicht ist (keine) Pflicht – aber sinnvoll
Kleinere Schäden an Nachbars Zaun oder einem vor der Baustelle geparkten Auto lassen sich ja oft noch auf „gut nachbarschaftliche“ Weise lösen. Größere Sach- oder gar Personenschäden überschreiten allerdings das ohnehin meist strapazierte Budget des Bauherren schnell um ein Vielfaches. „Trifft beispielsweise der heruntergefallene Ziegelstein einen unbeteiligten Passanten am Kopf, stehen im Handumdrehen Millionenforderungen für Behandlungs- und Therapiekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen im Raum“, warnen die Versicherungsexperten der ERGO. Eine frühzeitig abgeschlossene, spezielle Haftpflichtversicherung schützt den verantwortlichen Bauherren in diesem Fall vor den gesetzlichen Haftungsansprüchen der Geschädigten und wehrt sogar unberechtigte Forderungen ab.
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Die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH und die HDI Direkt Versicherung AG starten zum 01.10.2010 mit der Volvo Auto Versicherung eine neue strategische Partnerschaft für das Kfz-Versicherungsgeschäft. Bei einer deutschlandweiten Ausschreibung überzeugte HDI das Volvo Management mit innovativen Verkaufskonzepten und mit den vielfältigen Vorteilen eines Direktversicherers.
Die neue Volvo Auto Versicherung wird ab Oktober über die autorisierten Volvo Vertragspartner angeboten, bei denen die Volvo Kunden eine maßgeschneiderte Kfz-Versicherung für Neu- und Gebrauchtwagen abschließen können. Die Volvo Auto Versicherung bietet ihren Kunden umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen. Bei der Entwicklung des Versicherungsprodukts stand der traditionelle Sicherheitsgedanke von Volvo stets im Vordergrund und wurde konsequent auf den Service rund um das Automobil übertragen.
„Wir freuen uns auf die Kooperation mit einem der erfolgreichsten Deutschen Direktversicherer, der HDI Direkt Versicherung AG. Wir werden uns ideal ergänzen. Unsere Volvo Kunden erwartet ein Premium Produkt und ein exzellenter Service”, sagt Christoph Retterath, Leiter Versicherungen der Volvo Auto Bank Deutschland GmbH, der von dem gemeinsamen Erfolg der neuen Kooperation überzeugt ist. Und er kündigt an: „Als besonderes Highlight werden wir den Start der Kooperation mit einer besonderen Aktion zur Einführung des neuen Volvo S60 verbinden.”
„Volvo stellt höchste Ansprüche an Qualität und Service – nicht nur bei seinen Fahrzeugen. Wir sind stolz, dass unser Angebot die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH überzeugt hat“, sagt Helmut Niesen, Mitglied des Vorstands bei der HDI Direkt Versicherung AG, „Mit unseren Service orientierten Versicherungslösungen kann Volvo ein umfassendes Mobilitätskonzept anbieten, das Fahrvergnügen mit einem Höchstmaß an Sicherheit verknüpft.“
Dieses Angebot der Volvo Auto Versicherung gilt auch für Fahrzeuge anderer Hersteller, die über Volvo Vertragspartner vertrieben werden.
Zwischen Ende August und Mitte September werden die über 300 bundesweiten Volvo Vertragspartner gemeinsam von der Volvo Auto Bank und der HDI Direkt Versicherung über die neue Partnerschaft informiert und umfassend geschult. Die Betreuung der Vertragspartner und die Schadenbearbeitung übernimmt anschließend die HDI-Niederlassung Berlin.
Swiss Life steigert im ersten Halbjahr 2010 den Reingewinn gegenüber der Vorjahresperiode von CHF 139 Millionen auf CHF 269 Millionen. Zur positiven Ertragsentwicklung beigetragen haben in erster Linie markante operative Fortschritte. Zugleich verzeichnet die Gruppe in lokaler Währung ein Prämienwachstum von 20% auf CHF 12 241 Millionen. AWD bestätigt mit einem operativen Gewinn (EBIT) von EUR 20,4 Millionen die wiedergewonnene Ertragskraft. Die Gruppensolvabilität hat sich seit Ende 2009 von 164% auf 175% verbessert. Im Rahmen des Unternehmensprogramms MILESTONE hat die Gruppe erneut Kostensenkungen realisiert, den Anteil des Neugeschäfts in modernen Vorsorgeprodukten gesteigert und mit der Umsetzung einer Vielzahl an Initiativen die unternehmerische Schlagkraft erhöht.
Bruno Pfister, CEO der Swiss Life-Gruppe: «Swiss Life verzeichnet ein starkes erstes Halbjahr 2010. Dies zeigt sich insbesondere im Reingewinn, den zusätzlich realisierten Kostensenkungen und der guten Arbeit im Investment Management. Auch die Stärkung der Kundenbetreuung und Distribution beweisen, dass wir auf unserem Weg des profitablen Wachstums erneut nachhaltige Fortschritte erzielt haben. Die letztes Jahr im Rahmen unseres gruppenweiten Unternehmensprogramms MILESTONE eingeleiteten Massnahmen greifen.»
Steigerung des Reingewinns
Im ersten Halbjahr 2010 erzielte Swiss Life einen Betriebsgewinn von CHF 415 Millionen (Vorjahr: CHF 251 Millionen) und einen Reingewinn von CHF 269 Millionen (Vorjahr: CHF 139 Millionen). Hauptgrund für die positive Entwicklung sind die operativen Fortschritte der Gruppe. Zum erfreulichen Ergebnis beigetragen hat zudem ein nach wie vor hoher Anlageertrag: Im Investment Management erzielte Swiss Life auf dem Versicherungsportfolio Nettokapitalerträge von CHF 2,04 Milliarden (Vorjahr: CHF 1,98 Milliarden). Das entspricht einer nicht annualisierten Nettoanlagerendite von 1,8% (Vorjahr: 1,8%). Swiss Life bleibt für das Versicherungsportfolio bei ihren Zielsetzungen für 2010 und rechnet mit einer Nettoanlagerendite für das Gesamtjahr von 3,6 bis 3,7%.
Operative Fortschritte in allen Segmenten
Ein gegenüber der Vorjahresperiode erneut stark verbessertes Segmentergebnis weist Swiss Life in der Schweiz aus: Gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 (CHF 193 Millionen) konnte der Beitrag auf CHF 282 Millionen gesteigert werden – primär dank der weiter verbesserten operativen Effizienz, der hohen Kostendisziplin sowie einem guten Anlageergebnis. Eine ebenso markante Resultatsverbesserung erzielte Swiss Life in Deutschland: von CHF 31 Millionen im Vorjahr auf jetzt CHF 64 Millionen. Haupttreiber für diese positive Entwicklung waren neben dem guten Finanzergebnis Fortschritte in der operativen Effizienz. Aufgrund rückläufiger Anlageerträge ist das Ergebnis von Swiss Life in Frankreich von CHF 70 Millionen im Vorjahr auf CHF 47 Millionen zurückgegangen. Positiv entwickelte sich hingegen die operative Schlagkraft. Im Segment Versicherungsgeschäft Übrige verzeichnete Swiss Life einen positiven Trend. Dazu beigetragen hat, dass im internationalen Geschäft mit vermögenden Privatkunden erstmals ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Ein positiver Ertragsbeitrag kommt auch aus Corporate Solutions, dem weltweiten Geschäft mit Personalvorsorgelösungen. Aufgrund des Ausbaus des globalen Geschäfts und der Investitionen in die Produktplattform in Luxemburg resultiert für dieses Segment dennoch ein Verlust von CHF 6 Millionen (Vorjahr: CHF –14 Millionen). AWD hat seine operativen Fortschritte mit einem operativen Gewinn von EUR 20,4 Millionen bestätigt (Vorjahr: EUR –10,3 Millionen). AWD steuert deshalb gegenüber der Vorjahresperiode (CHF –28 Millionen) mit CHF 15 Millionen ein stark verbessertes Segmentergebnis bei. Die tiefere Kostenbasis und die wiedergewonnene Schlagkraft haben die Rückkehr in die Gewinnzone ermöglicht. Auch das Investment Management verbesserte sein Segmentergebnis von CHF 35 Millionen auf CHF 46 Millionen.
Erneut starkes Prämienwachstum
Die Gruppe steigerte in der Berichtsperiode ihr Prämienvolumen in lokaler Währung um 20% auf CHF 12 241 Millionen. Gewachsen ist Swiss Life insbesondere im internationalen Geschäft mit vermögenden Privatkunden, in Deutschland und in Frankreich. Stabil geblieben ist das Prämienvolumen in der Schweiz. In Deutschland stiegen die Prämien in lokaler Währung um 14% auf CHF 1 059 Millionen; in Frankreich um 18% auf CHF 2 834 Millionen. Im Segment Versicherungsgeschäft Übrige, dem das internationale Geschäft mit vermögenden Privatkunden zugerechnet wird, konnte das Prämienvolumen mit CHF 3 072 Millionen beinahe verdoppelt werden. In der Schweiz stabilisierte sich das Prämienvolumen mit CHF 5 285 Millionen auf hohem Niveau (Vorjahr: CHF 5 334 Millionen). Dies auch dank eines Wachstums bei den periodischen Prämien im Kollektivversicherungsgeschäft. AWD steigerte seinen Umsatz trotz widrigem Marktumfeld um 2% auf EUR 263 Millionen.
Solide Kapitalbasis – Steigerung der Solvenz
Swiss Life konnte ihre Kapitalbasis weiter stärken. Per Ende des ersten Halbjahrs 2010 betrug das den Aktionären zurechenbare Eigenkapital CHF 7 681 Millionen, was gegenüber Ende 2009 ein Zuwachs um CHF 473 Millionen bedeutet (plus 7%). Die Solvabilitätsquote der Gruppe stieg im gleichen Zeitraum von 164 auf 175%. Die von Swiss Life verwalteten Vermögen beliefen sich insgesamt auf CHF 135 Milliarden (plus 2% gegenüber Ende 2009). Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung erhöhten sich die Versicherungsreserven in lokaler Währung um 4% auf CHF 122 Milliarden.
Weitere Fortschritte im Rahmen von MILESTONE
Swiss Life hat im Rahmen ihres Effizienzsteigerungsprogramms MILESTONE auch im ersten Halbjahr 2010 markante Fortschritte erzielt.
Bei der Verlagerung des Neugeschäfts auf moderne Risiko- und Vorsorgeprodukte hat die Gruppe ihr Ziel für 2012, über 70% des Neugeschäfts in diesen Produktklassen zu zeichnen, bereits per Ende Juni 2010 erreicht: Der Anteil lag bei 72% (Vorjahr: 62%).
Insgesamt hat die Gruppe ihre Kosten gegenüber dem ersten Semester im Vorjahr erneut um 8% auf CHF 767 Millionen gesenkt.
Von dem im letzten Jahr angekündigten Massnahmenpaket zur Kosteneinsparung von CHF 350 bis 400 Millionen bis zum Jahr 2012 wurden per Ende Juni 2010 bereits rund 60% der Massnahmen realisiert.
Noch nicht auf Zielkurs ist Swiss Life in Sachen Margenmanagement: Aufgrund der Zinssituation und des Wettbewerbsdrucks lag die Neugeschäftsmarge im ersten Halbjahr bei 0,9% und ist damit gegenüber Ende 2009 auf gleichem Niveau geblieben (0,9%). Der negative Einfluss der tiefen Zinsen konnte dennoch durch gezielte Anstrengungen teilweise kompensiert werden. «Wir arbeiten mit Priorität daran, dass wir die Margenziele bis 2012 erreichen werden. Dazu haben wir in den letzten 12 Monaten rund 30 Produkte zum Teil neu lanciert, zum Teil angepasst. Für die Gruppe gilt weiterhin: Profit vor Wachstum», betont Thomas Buess, CFO der Swiss Life-Gruppe.
2010 verläuft nach Plan
Die Ziele für 2010 bleiben für Swiss Life unverändert. Bruno Pfister: «Das erste Halbjahr bestätigt, dass wir mit unseren Ambitionen für 2012 auf Kurs liegen. Auch wenn das Niedrigzinsumfeld sowie der steigende Wettbewerbsdruck grosse Herausforderungen bleiben, sind wir zuversichtlich, dass wir unsere Ziele für dieses Jahr erreichen werden.»
Investorentag am 24. November 2010
Swiss Life wird am 24. November 2010 einen Investorentag durchführen. Das genaue Programm wird ab Ende Oktober 2010 auf www.swisslife.com unter «Shareholders & Analysts» verfügbar sein.
Übertragung der heutigen Veranstaltungen und weitere Unterlagen
Die heutigen Veranstaltungen um 9 Uhr (Präsentation für Medien in deutscher Sprache) und um 11.30 Uhr (Präsentation für Analysten und Investoren in englischer Sprache) werden auf www.swisslife.com übertragen. Dort sind auch alle weiteren Unterlagen zum Halbjahresergebnis verfügbar.
Aktuelle Bedarfsplanung längst überholt / Weiterbildungspflicht
Angesichts der Diskussion um Ärztemangel auf dem Land erklärt der Vorstandschef der KKH-Allianz Ingo Kailuweit: “Es gibt nicht zu wenig Ärzte, sie sind nur falsch in den einzelnen Regionen eingesetzt. Die Ärzte müssen im gesamten Bundesgebiet besser verteilt werden.” Der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler will sich heute in einer Landarzt-Praxis in Mecklenburg-Vorpommern ein Bild von der Situation vor Ort machen.
Laut Kailuweit sei die aktuelle Bedarfsplanung längst überholt. Hier seien die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, bessere Steuerungs- und Anreizsysteme zu entwickeln. Zudem sei auch auf Seiten der Ärzte mehr Flexibilität erforderlich. “Die Ärzte müssen flexibler werden. Jeder einzelne Arzt muss im Laufe seines Berufslebens bereit sein, gegebenenfalls auch den inhaltlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit neu auszurichten.” Denkbar wäre beispielsweise eine Pflicht zur Weiterbildung entsprechend des Versorgungsbedarfs in verschiedenen Facharztgruppen. Wenn in Deutschland Rheumatologen fehlen, könnten sich Internisten entsprechend umorientieren, um diese Versorgungslücke zu schließen. Hierzu müssten dann entsprechende Anreize entwickelt werden.
Darüber hinaus plädiert Kailuweit dafür, im Medizinstudium neben der fachlichen Qualifikation auch verstärkt soziale Kompetenzen zu vermitteln: “Nur die Abiturnote qualifiziert noch niemanden zum Arztberuf. Für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung benötigen wir Ärzte, bei deren Ausbildung auch nicht fachliche Fähigkeiten wie Team- und Kommunikationsfähigkeit noch stärker betont werden.”
Die KKH-Allianz ist Deutschlands viertgrößte bundesweite Krankenkasse mit rund zwei Millionen Versicherten. Sie gilt als Vorreiter für innovative Behandlungsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über 4.000 Mitarbeiter bieten einen exzellenten Service, entwickeln zukunftsweisende Gesundheitsprogramme und unterstützen die Versicherten bei der Entwicklung gesundheitsfördernder Lebensstile. Als eine der ersten gesetzlichen Krankenkassen hat sich das Unternehmen auf den Qualitätsprüfstand des unabhängigen Versicherungsprüfers Assekurata gestellt und konnte das sehr gute Gesamturteil auch im Folgerating bestätigen. Exklusiver Kooperationspartner der KKH-Allianz ist die Allianz Private Krankenversicherungs-AG. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt knapp fünf Milliarden Euro. Hauptsitz der KKH-Allianz ist Hannover.
Straßenverkehrsrecht
Hat ein Autofahrer 14 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt, wird er zu einer Nachschulung bzw. einem Aufbauseminar aufgefordert. Kommt er dem nicht nach, verliert er seine Fahrerlaubnis. Entscheidend ist dabei der D.A.S. zufolge die Anzahl der Punkte zur Zeit der Anordnung des Seminars.
Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 3 L 526/10.NW
Hintergrundinformation:
Bei ein bis acht Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei kann ein Verkehrsteilnehmer freiwillig ein Aufbauseminar mitmachen. So kann er einmal in fünf Jahren vier Punkte abbauen. Bei neun bis 13 Punkten ist dies auch möglich, hier können durch eine freiwillige Schulung innerhalb von fünf Jahren einmalig zwei Punkte abgebaut werden. Für Fahranfänger in Probezeit gelten Sonderregeln. Hat der Verkehrssünder zwischen 14 und 17 Punkten, wird es ernst: Hier ordnet die Behörde die Nachschulung mit Fristsetzung an. Diese führt nicht mehr zum Punkteabbau. Wird sie nicht wahrgenommen, ist der Autofahrer sehr schnell seine Fahrerlaubnis los. Er kann jedoch sein Konto um zwei Punkte verringern, wenn er zusätzlich zur Nachschulung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt. Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis generell entzogen. Der Fall: Der Punktestand eines Autofahrers hatte im November 2009 14 Punkte erreicht. Im Dezember 2009 wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Da er dem nicht nachkam, wurde ihm im Mai 2010 die Fahrerlaubnis entzogen. Der Autofahrer ging dagegen gerichtlich vor: Sein Punktekonto sei während des Laufs der ihm gesetzten Frist für die Nachschulung auf 13 gesunken, da eine ältere Ordnungswidrigkeit wegen Ablaufs der fünfjährigen Tilgungsfrist gestrichen worden sei. Die Nachschulung könne erst bei 14 Punkten angeordnet werden. Das Urteil: Das Gericht betonte nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass § 4 Straßenverkehrsgesetz ab 14 Punkten zwingend die Anordnung eines Aufbauseminars vorschreibe. Maßgeblich sei die Anzahl der Punkte zum Zeitpunkt der Anordnung der Schulung und nicht der spätere Zeitpunkt, zu dem wegen Nichtteilnahme die Fahrerlaubnis entzogen werde. Im Dezember habe der Verkehrsteilnehmer 14 Punkte gehabt, daher sei die Anordnung rechtens gewesen.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 7. Juni 2010, Az. 3 L 526/10.NW
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.
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